Rz. 186

Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der selbstständigen Mitarbeiter einzubeziehen sind.[319] Jedenfalls kann der Betriebsrat die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[320]

[319] BAG v. 27.7.1993 – 1 ABR 7/93, NZA 1994, 92 = SAE 1994 – Einbeziehung selbstständiger Mitarbeiter; vgl. ferner BAG v. 1.2.2011 – 1 ABR 79/09, juris – innerbetriebliche Ausschreibung bei der Besetzung mit Leiharbeitnehmern; vgl. auch ArbG Siegburg v.16.1.2019 – 3 BV 24/18, juris – Ausschreibungsverlangen.
[320] Vgl. BAG v. 1.2.2011 – 1 ABR 79/09, juris, vgl. auch LAG München v.4.4.2019 – 3 TaBV, juris.

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