Rz. 186
Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der selbstständigen Mitarbeiter einzubeziehen sind.[319] Jedenfalls kann der Betriebsrat die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[320]
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