Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen.
Seite 4, Anlage 1 ZVFV:
Seite 5, Anlage 1 ZVFV:
Seite 7, Anlage 1 ZVFV:
Dazu folgende Anlage:
Anlage _________________________ zum Vollstreckungsantrag auf isolierte Abnahme der vorzeitigen Abgabe der erneuten Vermögensauskunft nach § 802d ZPO
Der Schuldner hat die Vermögensauskunft nach den hier vorliegenden Informationen bereits innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben. Die Eintragung ist im Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht. Er ist jedoch nach § 802d ZPO zur erneuten Abgabe verpflichtet, weil Tatsachen vorliegen, die auf eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, nämlich:
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der Schuldner im Schreiben vom _________________________ an _________________________ angegeben hat, dass er das in dem letztmaligen Vermögensverzeichnis angegebene geringfügige Beschäftigungsverhältnis aufgegeben hat (LG Wuppertal DGVZ 2010, 232; LG Ellwangen JurBüro 2001, 269). Zur Glaubhaftmachung wird auf das beigefügte Schreiben des Schuldners verwiesen; |
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die zuständige Arbeitsagentur in _________________________ mitgeteilt hat, dass der Schuldner aus dem Leistungsbezug ausgeschieden ist (AG Königs-Wusterhausen JurBüro 2009, 47; LG Stuttgart JurBüro 2000, 438). Zur Glaubhaftmachung wird auf die anliegende Erklärung der Arbeitsagentur in _________________________ vom _________________________ verwiesen; |
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die Industrie- und Handelskammer/die Innung/die Handwerkskammer auf Anfrage mitgeteilt hat, dass der Schuldner sein selbstständiges Gewerbe/Handwerk aufgegeben hat (LG Hamburg Rpfleger 1984, 363). Zur Glaubhaftmachung darf auf die anliegende Mitteilung vom _________________________ verwiesen werden; |
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die zum Zeitpunkt der letztmaligen Abgabe der Vermögensauskunft vom Schuldner geführte GmbH im Handelsregister gelöscht wurde (LG Wuppertal JurBüro 2013, 492; LG Hamburg Rpfleger 1990, 31). Zur Glaubhaftmachung wird auf den anliegenden Handelsregisterauszug Bezug genommen; |
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der Schuldner sich zuletzt in Strafhaft befunden hat, sodass davon ausgegangen werden muss, dass das frühere Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde (LG Heilbronn DGVZ 2009, 160). Auf die anliegenden Nachweise über die Strafhaft wird zur Glaubhaftmachung verwiesen; |
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der geschiedene Ehegatte des Schuldners erklärt hat, dass dieser über eine neue Arbeitsstelle verfügt (AG Burgwedel DGVZ 2010, 18); |
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anzunehmen ist, dass der Schuldner seit der letztmaligen Vorlage des Vermögensverzeichnisses neues vollstreckbares Vermögen erworben hat: |
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da ein naher Angehöriger des Schuldners, nämlich _________________________ gestorben ist, sodass der Erwerb von Erb-, Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen in Betracht kommt, |
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sich aus den anliegenden Presse- und Internetveröffentlichungen ergibt, dass der Schuldner inzwischen selbstständige Tätigkeiten verschiedenster Art ausübt (LG Wuppertal DGVZ 2010, 15), |
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da der Schuldner zum Zeitpunkt der letztmaligen Abgabe der Vermögensauskunft arbeitslos war, jedoch aufgrund seines Alters, seiner Ausbildung und seiner Unterhaltsverpflichtungen bzw. aufgrund seiner eigenen Angaben (LG Landshut JurBüro 2002, 271) davon auszugehen ist, dass er nach Ablauf eines Zeitraumes von über einem Jahr einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat (LG Aurich JurBüro 2008, 499; LG Köln JurBüro 2001, 659; LG Heilbronn JurBüro 2001, 153; LG Hannover Rpfleger 1991, 410; LG Berlin MDR 1967, 501; LG Kleve MDR 1975, 766); |
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da der Schuldner im Zeitraum vom _________________________ bis _________________________ insgesamt _________________________ aufeinander folgende Teilzahlungen geleistet hat (LG Düsseldorf JurBüro 1987, 467). |
Glaubhaftmachung: _________________________ (Text ergänzen)
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der Schuldner dem Gläubiger eine Einmalzahlung von _________________________ EUR sowie weitere Ratenzahlungen in Höhe von _________________________ EUR angeboten hat (LG Wiesbaden DGVZ 2007, 189). |
Glaubhaftmachung: _________________________ (Text ergänzen)
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der Schuldner im letztmaligen Vermögensverzeichnis angegeben hat, monatliche Einkünfte in Höhe von _________________________ EUR aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen und die Führung eines selbstständigen Betriebes die Vermutung für einen späteren Vermögenserwerb begründet (LG Koblenz JurBüro 1997, 272); |
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der Schuldner ein Gewerbebetrieb angemeldet hat (LG Wuppertal DGVZ 2010, 607) |
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der Schuldner im letztmaligen Vermögensverzeichnis angegeben hat, Wohngeld beantragt zu haben, ohne dass der Bewilligungsbescheid schon vorliegt und seitdem über drei Monate vergangen sind (AG Leipzig JurBüro 2002, 98); |
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der Schuldner inzwischen umgezogen ist und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei dem neuen Vermieter eine Mietkaution hat hinterlegen müssen, sodass er mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution neues Vermögen erworben hat (LG Kleve JurBüro 2010, 383; LG Kassel... |