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Sind mehrere Testamentsvollstrecker ernannt, ist zu regeln, ob die Testamentsvollstreckervergütung zu vervielfältigen oder aufzuteilen ist, ggf. in welchem Verhältnis. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, die Empfehlungen in der Literatur sind uneinheitlich.[15]

[15] Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, Rn 713 ff.; Staudinger/Dutta, Bearb. 2021, § 2221 Rn 60.

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