Rz. 59

Die wichtigsten in der Praxis immer wieder vorkommenden Problemstellungen bei vermögenden Ehegatten und die jeweils passenden Gestaltungsmöglichkeiten sollen anhand des folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden:

 

Rz. 60

 

Ausgangsfall

Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene, noch minderjährige Kinder haben.

F ist Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien mit einem Verkehrswert von jeweils ca. 3 Mio. EUR sowie von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus im Wert von ca. 1 Mio. EUR. Zudem verfügt F über ein Aktiendepot mit einem Kurswert von derzeit 4 Mio. EUR (Anschaffung aller Papiere vor 2009). Beide Mehrfamilienhäuser sind noch jeweils mit Krediten i.H.v. 1 Mio. EUR belastet. Das Reinvermögen von F beträgt somit 9 Mio. EUR. M hat kein Vermögen.

Das Vermögen stammt komplett aus der Familie der F, hatte im Zeitpunkt der Zuwendung aber nur einen Wert von 2 Mio. EUR.

Gestaltungsziel: Das Vermögen soll langfristig für die Familie erhalten bleiben und steueroptimiert auf die Kinder und Enkelkinder übertragen werden, wobei M und F die größtmögliche Flexibilität behalten wollen. Insbesondere wollen sie sich im Alter nicht finanziell einschränken müssen.

1. Abwandlung:

Das Endvermögen des Ehemannes beträgt 2 Mio. EUR und ist komplett durch Barzuwendungen der Ehefrau innerhalb der letzten zehn Jahre entstanden. Diese Zuwendungen wurden noch nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt. Zudem hat F einen weiteren Sohn aus erster Ehe, der nicht Erbe werden soll und auch nur einen möglichst geringen Pflichtteil erhalten soll.

2. Abwandlung:

Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung.

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