Rz. 98

Dieser Anspruch, der gem. § 809 BGB auch die Vorlegung zur Besichtigung umfasst, stellt zwar keinen Wertermittlungsanspruch des Nacherben dar, dient jedoch wie der Verzeichnisanspruch der Sicherung von Beweisen für spätere Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und Ansprüchen auf Ersatz aus übermäßiger Fruchtziehung. Im Regelfall wird bei Immobilien der Sachverständige auf Betreiben des Nacherben auch ein Substanz- oder Ertragswertgutachten erstellen. Da die Kosten den Auftraggeber treffen und nicht, wie bei § 2121 Abs. 4 BGB den Nachlass, wird hier ein größerer Gestaltungsspielraum eröffnet. Der Anspruch geht auf Duldung der Feststellung des Zustands, die auch in den Grenzen des Schikaneverbots des § 226 BGB wiederholt werden kann.[124] Beide Ansprüche (§§ 2121, 2122 BGB) stehen dem Nacherben unabhängig von einer Befreiung des Vorerben zu. Sie erlöschen mit dem Anfall des Nachlasses an den Nacherben.

[124] MüKo-BGB/Lieder, § 2121 Rn 3.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?