Rz. 95

In der Praxis findet sich die Kombination einer Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Doppelstiftung). Das Modell der Doppelstiftung kombiniert die Vorteile einer unternehmensverbundenen Stiftung mit den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung. Es lässt sich wie folgt kennzeichnen:[170]

1. Schritt:

Der Familienunternehmer überträgt bspw. alle seine Gesellschaftsanteile, die nicht benötigt werden, um den Unterhalt der Familie nachhaltig zu sichern, auf eine steuerbefreite, gemeinnützige Stiftung.

2. Schritt:

Die restlichen Anteile überträgt er auf eine Familienstiftung, die die unternehmerische Verantwortung dadurch trägt, dass das Stimmrecht für die von der gemeinnützigen Stiftung gehaltenen Anteile ausgeschlossen wird. Dabei wird die gemeinnützige Stiftung gerade nicht mitunternehmerisch an einer Personengesellschaft beteiligt. Sie führt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Mit ihrer gegenseitigen Funktionsbezogenheit arbeiten im Fall der Doppelstiftung beide Stiftungen in Verantwortung für das Unternehmen zur Erhaltung und Vermehrung der Vermögenssubstanz zusammen. Dabei besteht in der Regel eine weitgehende organisatorische und personelle Übereinstimmung zwischen den beiden Stiftungen. Gleichzeitig wird nachhaltig ein gemeinnütziger Zweck gefördert.

 

Rz. 96

Die Doppelstiftung kombiniert damit im besten Sinne des Wortes die "Sinn-Stiftung" in Form der gemeinnützigen Stiftung mit der Unternehmenssicherung in Form der gesamten Stiftungsgestaltung. Sie ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten und eigenverantwortlichen Unternehmertums.

[170] Ausf. zur Doppelstiftung Schiffer in: Eiselsberg (Hrsg.), Stiftungsrecht. Jahrbuch 2007 (Wien, Graz 2007), S. 175 ff.; Schiffer/Pruns in: Schiffer, § 11 Rn 62 ff.; Schuck, Die Doppelstiftung, 2009, jew. m.w.N.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge