Rz. 81

 

Muster: Einstellung ohne Bußgeldzahlung

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde das Verfahren erfreulicherweise vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt.

Die Einstellung wurde erreicht durch Mitwirkung der Verteidigung.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG* bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[2]

Es wird daher um Begleichung unserer Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

*Die Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG sind: Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und schließlich das Haftungsrisiko. Diese Kriterien sind ggf. konkretisiert darzustellen.

 

Rz. 82

 

Muster: Einstellung bei Fortführung als OWi-Sache

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde das Verfahren erfreulicherweise vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt.

Die erreichte Einstellung beruht auf Mitwirkung seitens der Verteidigung.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[3] Es wird daher um Begleichung der Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Sollte die Angelegenheit als OWi-Verfahren fortgeführt werden und sollten sich weitere Kosten ergeben, erhalten Sie Bescheid. Im Hinblick auf die insoweit gegebene Verjährung wird gebeten, den Vorgang noch 3–4 Monate auf Frist zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlagen

 

Rz. 83

 

Muster: Einstellung gegen Bußzahlung

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde bzw. wird das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

In der erledigten Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[4] Es wird daher um Begleichung der Gebührenrechnung gebeten.

Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlagen

 

Rz. 84

 

Muster: Einstellung ohne Bescheid, Verfolgungsverjährung

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Bezug: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der obigen Angelegenheit kann aufgrund der gegebenen Rechtslage und des zwischenzeitlichen Zeitablaufs von einer Verfolgungsverjährung ausgegangen werden.

In der somit abgeschlossenen Angelegenheit wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung.

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

[2] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.
[3] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.
[4] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.

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