Rz. 104

Stellt das Verfahren über die Gewährung einer Räumungsfrist nach Nr. 3334 VV eine selbstständige Angelegenheit dar (siehe § 25 Rdn 13), so ist hierfür – unabhängig vom Hauptsacheverfahren – die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts gesondert zu prüfen.

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