Rz. 146

Das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheids gehört zum Mahnverfahren. Ist der Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden, richtet sich auch die Gebühr der Nr. 3308 VV nach altem Recht, selbst wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2021 beantragt worden ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?