Rz. 142

Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

 

Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

An die Staatsanwaltschaft _____

Az. _____

In der Strafsache gegen _____ wegen _____

bestreitet mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird allein durch das Kind B belastet. Sonstige Zeugen sind für das angebliche Tatgeschehen nicht vorhanden. Sollte der dringende Tatverdacht weiter allein auf diese Aussage gestützt werden, liegt es nahe, mit der Frage der Glaubwürdigkeit des Kindes einen zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit kindlicher Zeugenaussagen besonders befähigten Sachverständigen zu befassen. Wenn auch die Staatsanwaltschaft dies erwägt, bitte ich mir als Verteidiger Gelegenheit zu geben, vor der Auswahl eines Sachverständigen Stellung zu nehmen. Ich werde einen geeigneten Sachverständigen vorschlagen. Auf Nr. 70 Abs. 1 RiStBV weise ich ausdrücklich hin. Würde mir keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wären das Gebot der Waffengleichheit, des rechtlichen Gehörs sowie der Fair-Trial-Grundsatz verletzt. Dies würde ich im weiteren Verfahren rügen.

Entsprechendes gilt, wenn sich der dringende Tatverdacht erhärten sollte und sich deswegen die Frage nach der Schuldfähigkeit meines Mandanten und eines dazu etwaig einzuholenden Sachverständigengutachtens stellen sollte.

(Rechtsanwalt)

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