a) Typischer Sachverhalt
Rz. 24
In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.
b) Rechtliche Grundlagen
Rz. 25
Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen.
Dabei kann es auch notwendig werden, dass diese Personen vor Gericht als Verfahrensbeteiligte auftreten können, etwa damit ihnen ein Fragerecht zukommt. Grundsätzlich können nach §§ 138 Abs. 1, 139 StPO nur Rechtsanwälte, Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit Befähigung zum Richteramt sowie Rechtsreferendare, die mindestens seit einem Jahr und drei Monaten den Referendardienst versehen, als Verteidiger gewählt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt gem. § 392 Abs. 1 AO für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, soweit das Strafverfahren von der Finanzbehörde selbstständig geführt wird. Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung des Gerichts und nur in Gemeinschaft mit einer Person, die zum Pflichtverteidiger bestellt werden kann, als Wahlverteidiger verteidigen, § 138 Abs. 2 StPO. Dies gilt auch für den in § 392 Abs. 1 AO genannten Personenkreis, soweit die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Die richterliche Genehmigung ist zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung, jedoch darf die Genehmigung nicht versagt werden, wenn der Gewählte vertrauenswürdig ist und darüber hinaus noch über besondere Rechtskenntnisse verfügt. Der Antrag sollte begründet werden. Gegen die Ablehnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.
c) Muster: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO
Rz. 26
Muster 41.5: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO
Muster 41.5: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO
An das Amtsgericht _____
Az. _____
In dem Strafverfahren gegen _____ wegen _____
stelle ich den Antrag, den Steuerberater _____ als weiteren Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO zuzulassen.
Begründung:
_____ ist Steuerberater und gilt seit Jahren als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts. Aufgrund des meinem Mandanten zur Last gelegten Sachverhalts mit schwierigen Fragen des Umsatzsteuerrechts sowie weitreichenden internationalen Bezügen ist es für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich, auf _____ zurückgreifen zu können, der auf diesen Gebieten über besondere Rechtskenntnisse verfügt. Ich selbst werde weiterhin im Mandat bleiben und gemeinsam mit _____ die Verteidigung führen.
(Rechtsanwalt)