Rz. 44

Zu Position 2) Terminsgebühr der mündlichen Haftprüfung: Mittelgebühr: Diese errechnet sich aus der Addition von Mindestgebühr und Höchstgebühr, geteilt durch zwei.
Zu Position 7) Zusatzgebühr Berufungsrücknahme: Zu beachten ist hier, dass immer die jeweilige Verfahrensmittelgebühr anfällt, vgl. Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, VV 4141 Rn 122 ff., 162 ff.

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