1. Typischer Sachverhalt
Rz. 108
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich Herr A einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein unbedeutender Sachschaden entstanden, der Mandant nicht vorbestraft ist und er den Sachverhalt frühzeitig eingeräumt hat, möchte der Rechtsanwalt R anregen, das Verfahren gegen seinen Mandanten auf dem Strafbefehlswege zu erledigen.
2. Rechtliche Grundlagen
Rz. 109
Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege angestrebt werden sollte.
Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Hauptverfahrens dar. Es handelt sich um ein schriftliches, summarisches Verfahren, das insbesondere der Vereinfachung und damit der Beschleunigung dient. Eingeführt zur einfacheren Aburteilung von Kleinkriminalität steht vor allem die Entlastung der Gerichte im Vordergrund. Aber auch für den Mandanten ergeben sich nicht zu vernachlässigende Vorteile. Diese liegen vor allem in einem kostengünstigeren Verfahren sowie in der Tatsache begründet, dass sich der Mandant nicht den Belastungen einer öffentlichen Hauptverhandlung stellen muss.
Die Staatsanwaltschaft wird ihr Einverständnis in die Erledigung auf dem Strafbefehlswege von der vorherigen Zusage des Mandanten bzw. seines Verteidigers abhängig machen, dass ein bestimmter Inhalt akzeptiert und nicht später mit einem Einspruch angefochten wird. Dies mag zwar sicherlich keine prozessrechtlich wirksame und einklagbare Erklärung sein, doch handelt es sich zweifelsohne um eine informelle, von Vertrauen und gegenseitigem Respekt getragene Zusage.
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat zwingend von der Staatsanwaltschaft gem. § 407 Abs. 1 StPO auszugehen. Das Schreiben des Verteidigers sollte daher als Anregung bezeichnet werden, da weder dem Beschuldigten noch seinem Verteidiger ein eigenes Antragsrecht zusteht. In der Anregung sollten gleichzeitig auch die Rechtsfolgen, mit denen man sich einverstanden erklären würde, dargestellt werden. Hinsichtlich einer im Raume stehenden Geldstrafe empfiehlt es sich, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten darzulegen, damit die Höhe des Tagessatzes richtig bestimmt werden kann.
3. Muster: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls
Rz. 110
Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls
Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls
An die Staatsanwaltschaft _____
Az. _____
In der Strafsache gegen _____ wegen _____
rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten im Strafbefehlswege zu erledigen.
Der Sachverhalt ist aufgeklärt. Mein Mandant hat diesen bereits frühzeitig eingeräumt.
_____ würde einen Strafbefehl akzeptieren, der _____ Tagessätze sowie einen Monat Fahrverbot nicht übersteigt. Die Tagessatzhöhe beträgt _____ EUR. Mein Mandant verfügt über ein Nettoeinkommen in Höhe von _____ EUR, seine Unterhaltsverpflichtungen für _____ betragen _____ EUR. _____ (Nähere Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse.)
Ein Strafmaß bis zu _____ Tagessätzen erscheint im Hinblick auf die folgenden Umstände angemessen: _____ (Darstellen der Umstände des Einzelfalls wie etwa Geständnis, fahrlässige Begehungsweise, Vorstrafen etc.).
(Rechtsanwalt)