1. |
Wodurch unterscheidet sich das Zwangsvollstreckungsverfahren vom Erkenntnisverfahren? |
2. |
Wie nennt man die Hauptbeteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens? |
3. |
Was versteht man unter Einzelzwangsvollstreckung und was ist das Gegenstück dazu? |
4. |
Wo ist die Zwangsvollstreckung geregelt? |
5. |
Welche Vollstreckungsorgane gibt es? |
6. |
Welche Überlegungen haben Sie anzustellen, wenn ein Mandant einen Titel durch Ihre Kanzlei vollstrecken lassen will? Welche Informationen benötigen Sie? |
7. |
Welche Rechtsbehelfe stehen den Beteiligten gegen Maßnahmen der verschiedenen Vollstreckungsorgane zu? |
8. |
Was sind die drei klassischen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung? |
9. |
Nennen Sie einige Vollstreckungstitel aus der ZPO. |
10. |
Welche Bedeutung hat die Sicherheitsleistung bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen? |
11. |
Wie ist die jeweilige Sicherheit zu leisten? |
12. |
Welche Bedeutung hat die Vollstreckungsklausel und wer erteilt sie? |
13. |
Welchen Wortlaut hat eine Vollstreckungsklausel? |
14. |
Wie erfolgt die Zustellung von Vollstreckungstiteln? |
15. |
Welche Vergütung erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung? |
16. |
Welche Vergütung erhält der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit? |
17. |
Welche Kosten fallen für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts an? |
18. |
Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen? |
19. |
Darf der Gerichtsvollzieher gegen den Willen des Schuldners dessen Wohnung betreten? |
20. |
Sind ausnahmslos alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändbar? |
21. |
Wie und durch wen erfolgt die Verwertung der gepfändeten Sachen? |
22. |
Prüft der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung, ob der Schuldner der Eigentümer der Sache(n) ist? |
23. |
Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher tatsächlich einmal eine Sache pfändet, die nicht dem Schuldner gehört? |
24. |
Ermittelt der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeber sowie etwaige sonstige Drittschuldner des Schuldners? |
25. |
Gibt es eine Möglichkeit, bereits vor einer "echten" Forderungspfändung durch den Gerichtsvollzieher auf Forderungen des Schuldners "zuzugreifen"? |
26. |
Was versteht man unter einer Vorpfändung? |
27. |
Wie und durch wen erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners? |
28. |
Beantragt der Gläubiger im Regelfall nur einen Pfändungsbeschluss oder beantragt er zugleich noch mehr beim Vollstreckungsgericht? |
29. |
Wie erfolgt die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses? |
30. |
Unterliegen alle Forderungen des Schuldners der Pfändung, oder gibt es hier ähnlich wie bei beweglichen Sachen bestimmte unpfändbare Forderungen? |
31. |
Welche Aufgabe hat das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO? |
32. |
Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie kennt die ZPO? |
33. |
Wo sind die Einzelheiten der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung geregelt? |
34. |
Welche Arten von "Geboten" müssen in der Zwangsversteigerung voneinander unterschieden werden? |
35. |
Gibt es einen wirksamen Schutz des Schuldners davor, dass sein Grundstück in der Zwangsversteigerung weit unter Wert versteigert wird? |
36. |
Welchen Vorteil hat die Zwangsverwaltung gegenüber der Zwangsversteigerung? |
37. |
Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Herausgabeansprüchen? |
38. |
Welche Arten der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen gibt es? |
39. |
Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen? |
40. |
Was ist der Zweck des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft und wie ist der Gang des Verfahrens? |
41. |
Wie oft kann ein Schuldner verpflichtet sein, die Vermögensauskunft abzugeben? |
42. |
Welchen Antrag kann der Gläubiger stellen, wenn der Schuldner nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint oder aber die Abgabe verweigert? |
43. |
Welches Vollstreckungsorgan ist für die Abnahme der Vermögensauskunft funktionell zuständig? |
44. |
Welche Gebühr erhält der Rechtsanwalt für einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft? Gibt es eine Besonderheit bezüglich des Gegenstandswertes? |
45. |
Welches Formular füllt der Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft aus? |
46. |
Wie nennt man das Verzeichnis, in dem alle Vermögensverzeichnisse hinterlegt werden und wo wird ein solches Verzeichnis geführt? |
47. |
Wer erlässt den Haftbefehl, wenn der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert? |