Rz. 435

Der Betriebsrat muss jederzeit bereit und in der Lage sein, aktuell auftretende Probleme aufzunehmen. Er muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um bei Problemen, Beschwerden und dergleichen beim Vorgesetzten oder beim Arbeitgeber vorstellig werden zu können. Aus diesem Grund sollte auch dann, wenn keine Anfragen von Arbeitgeber oder Arbeitnehmern oder Zustimmungsbegehren des Arbeitgebers anliegen, die Sitzung normalerweise im Abstand von etwa zwei Wochen stattfinden.

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