Rz. 182

Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet.

 

Rz. 183

Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie viele Personen gewählt werden können. Mit dem Wahlausschreiben soll den Mitarbeitern der Ablauf der Wahl einschließlich der Art und Weise, wie sie Wahlvorschläge machen und abstimmen können, erklärt werden. Das Wahlausschreiben muss mindestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe an allen Aushangorten (vgl. oben Rdn 141 f.) ausgehängt sein. Eine Verkürzung der Frist ist nicht zulässig und macht die Wahl anfechtbar. Dabei müssen die sechs Wochen zwischen Aushangtag des letzten Aushanges und dem ersten Tag der Stimmabgabe liegen. Aushang am Dienstag, Wahltag am Dienstag sechs Wochen danach genügt also nicht, weil der Aushangdienstag als "Ereignistag" i.S.d. § 187 Abs. 1 BGB für die Fristberechnung nicht zählt. Das Wahlausschreiben muss an allen Betriebsstätten ausgehängt werden, in denen Wahlberechtigte beschäftigt sind (BAG v. 21.1.2009 – 7 ABR 65/07, juris). Wird das Wahlausschreiben an einem festgelegten Aushangort oder in einer Betriebsstätte nicht oder nicht rechtzeitig ausgehängt, ist die Wahl anfechtbar (BAG v. 5.5.2004 – 7 ABR 44/03, juris).

 

Rz. 184

 

Hinweis

Wird das Wahlausschreiben in elektronischer Form bekannt gemacht, muss der Wahlvorstand nach einer sehr weitgehenden Entscheidung des BAG zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (v. 21.1.2009 – 7 ABR 65/07, juris) dafür Sorge tragen, dass andere Mitarbeiter des Arbeitgebers wie z.B. die Systemadministratoren nicht in der Lage sind, ohne Mitwirkung des Wahlvorstands dieses Wahlausschreiben zu verändern.

 

Rz. 185

Muster 43.1: Wahlausschreiben Betriebswahl (normales Wahlverfahren)

 

Muster 43.1: Wahlausschreiben Betriebswahl (normales Wahlverfahren)

 
Aushang ist erfolgt am _________________________ um _________________________ Uhr _________________________ Aushangort: _________________________
  (Namenszeichen der Person, die den Aushang vorgenommen hat; die Benennung des Aushangortes erfolgt auf dem jeweiligen Abdruck, der an den verschiedenen Stellen ausgehängt wird; er fehlt beim Original)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

zwischen dem 1.3.2022 und dem 31.5.2022 sind in ganz Deutschland die Betriebsräte wieder neu zu wählen. Das hierzu notwendige Wahlverfahren wird gem. § 3 Abs. 1 S. 2 WO mit Erlass dieses Wahlausschreibens am heutigen Tag, dem _________________________, eingeleitet.

Das gesamte Wahlverfahren wird von einem Wahlvorstand geleitet, der mit folgenden Personen besetzt ist: Vorsitzende(r) _________________________, Beisitzer _________________________ und _________________________

Die Wahl des Betriebsrats findet in unserem Betrieb am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ statt. Das Wahllokal befindet sich in Gebäude _________________________ Raum _________________________.

Alternativ: Die Wahl findet

für die Mitarbeiter der Filiale _________________________ am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ im Raum _________________________ statt,
für die Mitarbeiter der Filiale _________________________ am _________________________ in der Zeit von _________________________ bis _________________________ im Raum _________________________
für die Mitarbeiter der Filiale _________________________

Alternativ: Für die Betriebsstätten/Filialen _________________________ hat der Wahlvorstand die ausschließliche Durchführung der Briefwahl beschlossen. Dort wird keine Urne aufgestellt, die dort beschäftigten Mitarbeiter können ihre Stimme nur mit Briefwahl abgeben. Die dort beschäftigten Mitarbeiter erhalten die Briefwahlunterlagen rechtzeitig automatisch zugesandt.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die von wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ab sofort beim Wahlvorstand eingereicht werden können (Einzelheiten hierzu unten Ziff. 7–11).

Zur Durchführung der Wahlen werden folgende Hinweise gegeben:

1.

Größe des Betriebsrates und Geschlechterquote

Der neu zu wählende Betriebsrat besteht aus _________________________ Mitgliedern.

Da in unserem Betrieb derzeit _________________________ Frauen und _________________________ Männer beschäftigt sind, ist die Gruppe der Frauen/Männer* in der Minderheit. Das in der Minderheit befindliche Geschlecht muss im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein. Daher stehen den Frauen/Männern* mindestens _________________________ Sitze im Betriebsrat zu.

Alternativ: Daher steht den Frauen/Männern* mindestens 1 Sitz im Betriebsrat zu.**

Alternativ: Wegen der geringen Anzahl der Frauen/Männer* gibt es in unserem Betrieb keine Minde...

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