Rz. 839

Ob die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Maßnahme insgesamt unwirksam macht – und sich der Arbeitnehmer auch dann noch auf die Unwirksamkeit für die Zukunft berufen kann –, wenn der Betriebsrat ihr nachträglich zustimmt, erscheint als zweifelhaft (dafür LAG Bremen v. 20.7.2005 – 2 TaBV 4/05, juris; LAG Hamm v. 15.7.2008 – 14 Sa 1957/07, juris; dagegen LAG Nürnberg v. 13.1.2009 – 6 Sa 712/07, juris; ebenso mit der Formulierung "steht die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung jetzt nicht (mehr) entgegen": LAG Berlin-Brandenburg v. 25.7.2017 – 11 SaGa 605/17, juris).

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