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A und B waren bis 2020 verheiratet. Sie schrieben bis zu diesem Zeitpunkt höchst erfolgreich gemeinsam Kriminalromane. Nach der Scheidung trennten sich ihre Wege auch beruflich. Im Jahr 2021 erscheint Bs neuer Kriminalroman. A ist der Auffassung, dass dieser Kriminalroman in weiten Teilen von ihr geschrieben worden sei. B habe ein von ihr erstelltes Manuskript als Basis genommen und lediglich einige Teilergänzungen durchgeführt. A möchte dies verbieten lassen. Darüber hinaus möchte A an dem finanziellen Erfolg des Romans, der sich überaus gut verkauft hat und demnächst verfilmt werden soll, teilhaben.

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