Rz. 28

Auch für das Verwaltungsverfahren gilt, dass alle Fristen und Termine peinlich genau zu notieren und zu beachten sind. Erscheint ein Mandant mit einer Sache, die kurz vor der Verfristung steht, kann das notwendige Rechtsmittel zur Rechtswahrung ohne jede Begründung eingelegt werden. Der Anwalt hat dann Zeit, mit Hilfe der Verwaltungsakten, in die er spätestens in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Einsicht nehmen kann, das Rechtsmittel zu begründen oder es zurückzunehmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?