Rz. 1

Die Gerichte verteilen für jeden Rechtsstreit bzw. jede Rechtsangelegenheit ein bestimmtes Aktenzeichen. Hierbei sind die Gerichte im Unterschied zu Rechtsanwaltskanzleien nicht frei, vielmehr gibt es insoweit bundeseinheitlicheRegisterzeichen. Das jeweilige Aktenzeichen gibt Informationen über das Gericht, das mit der Sache betraut ist, den Spruchkörper bei dem Gericht, ob es sich um eine Zivil-, Straf- oder sonstige Angelegenheit handelt, ob es ein Verfahren erster oder höherer Instanz ist. Das Aktenzeichen hat also wichtige Aussagekraft. So kann man beispielsweise am Aktenzeichen "S" erkennen, dass es sich um ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht handelt. Es kommt zudem gar nicht so selten vor, dass man die rechtlich ungeordneten Mitteilungen einer Partei erst nach Mitteilung des Aktenzeichens der Sache richtig zuordnen kann. Eine ausgebildete Bürokraft bemüht sich daher bei jedem Telefonat, möglichst bald zu erfragen, ob es in dieser Angelegenheit bereits ein gerichtliches oder ein sonstiges Aktenzeichen gibt. Nachfolgend werden die wichtigsten gerichtlichen Aktenzeichen aufgelistet. Auch Behörden haben Aktenzeichen, die aber in diesem Werk nicht behandelt werden.

 

Rz. 2

Einem Aktenzeichen kann man verschiedene Informationen entnehmen.

 

Beispiel:

7 O 2344/19

Hier wird ein Verfahren in 1. Instanz vor einem Landgericht bei der 7. Zivilkammer geführt. Die Sache wurde 2019 anhängig und trägt die fortlaufende Nummer 2344.

Der Buchstabe O ist hier das sog. Registerzeichen und damit Bestandteil des Aktenzeichens.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge