Rz. 32

Ist die festgestellte Bremsspur überhaupt dem Fahrzeug des Mandanten zuzuordnen?

 

Rz. 33

Handelt es sich tatsächlich um eine Bremsspur oder nicht u.U. (zum Teil) um eine Schleuder- oder Walkspur oder gar um eine Fahrbahnanomalität?

 

Rz. 34

Ist auszuschließen, dass der Spurenanfang vom Hinterrad, das Spurende aber vom Vorderrad gezeichnet wurde, so dass die angenommene Bremsspur um den Pkw-Radstand gekürzt werden muss?

 

Rz. 35

Ist trotz Spurenzeichnung auszuschließen, dass der Pkw einen Verzögerungswert von nur 6 oder 6,5 m/sec erreicht hat – bzw. kann im entgegengesetzten Fall nachgewiesen werden, dass der Pkw tatsächlich 8,0 m/s oder mehr erreichte?

 

Rz. 36

Hat der Sachverständige bedacht, dass die Fahrbahn im Unfallzeitpunkt nass (oder erheblich verschmutzt) war, so dass der Verzögerungswert entsprechend nach unten korrigiert werden muss?

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