Rz. 34
Die mittlerweile überwiegende Meinung in der Literatur verlangt von dem Sachverständigen, dass er den Beschuldigten vor einer der Vorbereitung des Gutachtens dienenden Befragung belehrt (LG Oldenburg StV 1994, 646, anders der BGH NJW 1995, 1501; StV 1995, 564; NJW 1998, 830).
Rz. 35
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