JarbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz |
JGG | Jugendgerichtsgesetz; das JGG enthält für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) geltende materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Strafrechts |
JPEG | Joint Photographic Expert Group; Gremium, das diese Norm zur Bildkompression festgelegt hat; Dateiendung |
Judikatur | Rechtsprechung; Teil der Gewaltenteilung (Judikative (rechtsprechende – z.B. Gerichte), Executive (ausführende – z.B. Regierung und Verwaltung) u. Legislative (gesetzgebende – z.B. Parlament)); die Gewaltenteilung ist wichtiger Bestandteil der Demokratie |
Jugendamt | das Jugendamt ist Teil der öffentlichen Jugendhilfe und wird grundsätzlich bei jeder (größeren) Stadt und jedem Landkreis gebildet; es unterstützt einerseits sowohl die Kinder als auch die Eltern bei Erziehungsproblemen, andererseits unterstützt es auch die Vormundschaftsgerichte |
Jugendgerichtshilfe | die Personen der Jugendgerichtshilfe unterstützen sowohl das Jugendgericht als auch den beschuldigten Jugendlichen im gegen diesen gerichteten Strafverfahren |
Jugendkammer | Strafkammer beim Landgericht, die zuständig ist bei Verbrechen oder sonstigen besonders umfangreichen Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende |
Jugendrichter | Richter, der die Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet |
Jugendschöffengericht | das mit der Bearbeitung von mittelschweren Tatvorwürfen von Jugendlichen und Heranwachsenden beauftragte Strafgericht am Amtsgericht bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern (Jugendschöffen) |
juristische Person | Rechtsgebilde, das durch Gesetz, Satzung oder Vertrag eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten hat und daher Träger eigener Rechte und Pflichten sein kann |
Justizminister | bildet die Spitze der Justizverwaltung, ist also Teil der Exekutive (ausübende Gewalt), nicht der Judikative (Rechtsprechung); es gibt eine/n Bundesjustizminister/in sowie Justizminister der einzelnen Bundesländer |
Justiz | Begriff mit dem die staatliche Tätigkeit umfasst wird, die der Rechtspflege in Zivil- und Strafsachen dient |
Justizvollzugsanstalt | auch JVA; Anstalt, in der Häftlinge im Rahmen der Strafvollstreckung untergebracht sind |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen