JarbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
JGG Jugendgerichtsgesetz; das JGG enthält für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) geltende materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Strafrechts
JPEG Joint Photographic Expert Group; Gremium, das diese Norm zur Bildkompression festgelegt hat; Dateiendung
Judikatur Rechtsprechung; Teil der Gewaltenteilung (Judikative (rechtsprechende – z.B. Gerichte), Executive (ausführende – z.B. Regierung und Verwaltung) u. Legislative (gesetzgebende – z.B. Parlament)); die Gewaltenteilung ist wichtiger Bestandteil der Demokratie
Jugendamt das Jugendamt ist Teil der öffentlichen Jugendhilfe und wird grundsätzlich bei jeder (größeren) Stadt und jedem Landkreis gebildet; es unterstützt einerseits sowohl die Kinder als auch die Eltern bei Erziehungsproblemen, andererseits unterstützt es auch die Vormundschaftsgerichte
Jugendgerichtshilfe die Personen der Jugendgerichtshilfe unterstützen sowohl das Jugendgericht als auch den beschuldigten Jugendlichen im gegen diesen gerichteten Strafverfahren
Jugendkammer Strafkammer beim Landgericht, die zuständig ist bei Verbrechen oder sonstigen besonders umfangreichen Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende
Jugendrichter Richter, der die Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet
Jugendschöffengericht das mit der Bearbeitung von mittelschweren Tatvorwürfen von Jugendlichen und Heranwachsenden beauftragte Strafgericht am Amtsgericht bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern (Jugendschöffen)
juristische Person Rechtsgebilde, das durch Gesetz, Satzung oder Vertrag eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten hat und daher Träger eigener Rechte und Pflichten sein kann
Justizminister bildet die Spitze der Justizverwaltung, ist also Teil der Exekutive (ausübende Gewalt), nicht der Judikative (Rechtsprechung); es gibt eine/n Bundesjustizminister/in sowie Justizminister der einzelnen Bundesländer
Justiz Begriff mit dem die staatliche Tätigkeit umfasst wird, die der Rechtspflege in Zivil- und Strafsachen dient
Justizvollzugsanstalt auch JVA; Anstalt, in der Häftlinge im Rahmen der Strafvollstreckung untergebracht sind

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