Ladung | Aufforderung, zu einem gerichtlichen oder behördlichen Termin zu erscheinen |
Ladungsfrist | der gesetzlich bestimmte Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Ladung zu einem Gerichtstermin und dem Gerichtstermin selbst bestehen muss (§ 217 ZPO) |
Laienrichter | außer den hauptberuflichen Richtern kennt unser Rechtssystem auch die Beteiligung von Laienrichtern in Gerichtsverfahren; insbesondere bei den Strafgerichten wirken Schöffen auf Amtsgerichts- und Landgerichtsebene als den Berufsrichtern gleichberechtigte Laienrichter mit; Laienrichter gibt es z.B. auch bei den Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten |
LAN | local area network; lokales Kabelnetz zur Datenübertragung vor allem via Internet |
Landesarbeitsgericht | zuständiges Gericht im zweiten Rechtszug für die Arbeitsgerichte |
Landgericht | ordentliches Gericht; erste oder zweite Instanz möglich |
Lastschriftverfahren | Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Gläubiger vom Konto des Schuldners mit dessen Einverständnis eine Einziehung vornimmt |
LBK | Landesbezirkskasse |
Lebenspartnerschaft | entspr. dem LPartG, das zum 1.8.2001 in Kraft getreten ist; vor dem entspr. Beamten gegründete Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen |
legal | gesetzlich |
Legaldefinition | ist die Erläuterung eines Rechtsbegriffs im selben oder einem anderen Gesetz |
Legalisation | nennt man die durch ein Konsulat oder eine Justizbehörde erteilte amtliche Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde |
Legat | lateinischer Begriff für Vermächtnis |
Legislative | Gesetzgebung; siehe dazu auch Judikative |
Legitimation | a) Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung b) Verfahren der Ehelicherklärung nichtehelicher Kinder (durch Adoption, nachfolgende Ehe des als Vater festgestellten Erzeugers des Kindes mit dessen Mutter oder durch das Verfahren der Ehelicherklärung gem. §§ 1723 ff. BGB) |
Leibrente | Dauerschuldverhältnis, bei dem aus einem selbstständigen einheitlichen Rechtsverhältnis regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind |
Leihe | der Verleiher wird verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch einer Sache unentgeltlich zu gestatten |
letztwillige Verfügung | Testament; Verfügung von Todes wegen |
lex | Gesetz |
LG | Landgericht |
Limit | vom Auftraggeber festgelegter Höchst- oder Tiefstpreis für den An- oder Verkauf eines Gegenstandes |
Liquidation | Auflösung, Abwicklung eines Unternehmens; die Liquidation wird in das Handelsregister eingetragen, vgl. auch i.L. |
Liquidator | Abwickler |
Lizenz | vertragliche Überlassung der Nutzungsbefugnis an einem geschützten Recht (z.B. eine Lizenz an einem Patent) |
Lohnpfändung | Pfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen durch eine Vollstreckungsmaßnahme; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss |
Lohnsteuer | Steuer, die auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu leisten ist; Bezeichnung für Einkommenssteuer bei Arbeitnehmern |
LPartG | Lebenspartnerschaftsgesetz |
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