Nachbarrecht ist beispielsweise geregelt im BGB aber auch im Bauordnungsrecht und regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn
Nachbesserung Gewährleistungsanspruch nach dem BGB; in der Zwangsvollstreckung auch ein Begriff für die Klarstellung eines unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Vermögensverzeichnisses im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung
nachehelicher Unterhalt Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten
Nacherbe testamentarischer Erbe des Erblassers, der aber erst zeitlich nach einem anderen (dem Vorerben) zur Erbfolge berufen ist
Nachlassgericht das für Nachlasssachen zuständige Amtsgericht, regelmäßig ist örtlich das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers zuständig; Nachlassgerichte werden als Abteilungen bei den Amtsgerichten geführt
Nachlassgläubiger derjenige, der gegen den Nachlass eine Forderung hat (z.B. der Vermächtnisnehmer)
Nachlassinventar auf Antrag des Erben oder eines Nachlassgläubigers hat der Erbe ein genaues Verzeichnis über die beim Erbfall vorhandenen Vermögensgegenstände zu errichten (§§ 1993 ff. BGB)
Nachlasspfleger der insbesondere auf Antrag eines Nachlassgläubigers zum Zwecke der vorläufigen Sicherstellung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben vom Nachlassgericht bestellte Pfleger (§§ 1960 f. BGB)
Nachlasspflegschaft das Verfahren zum Zwecke der Sicherstellung des Nachlasses und der Ermittlung der bislang unbekannten Erben (§§ 1960 f. BGB)
Nachlassverwalter die vom Nachlassgericht zum Nachlasspfleger zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger bestellte Person
Nachlassverwaltung Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger eines Erblassers, die zur Haftung des Erben für Schulden des Erblassers "nur" mit dem Nachlass führt (§ 1975 BGB)
Nachtbeschluss Beschluss des Vollstreckungsgerichts, eine Zustellung oder auch eine Vollstreckungsmaßnahme zur Nachtzeit vornehmen zu dürfen (§ 758 Abs. 4 ZPO)
Nachverfahren das im Urkunden- und Wechselprozess dem Vorbehaltsurteil folgende ordentliche Verfahren (§ 600 ZPO)
Namensrecht besonderes Persönlichkeitsrecht; betrifft die Rechte über den Erwerb des Namens und das Recht zur Führung eines bestimmten Namens; geschützt durch § 12 BGB
natürliche Person ein Mensch; Rechtsfähigkeit der natürlichen Person ist im Grundsatz in § 1 BGB geregelt
Nebenforderung die neben der Hauptsacheforderung geltend gemachten Kosten, Zinsen, Gebühren und Auslagen
Nebenintervenient Streitgenosse; Streithelfer (vgl. §§ 66 ff. ZPO)
Nebenintervention Streithilfe; jemand beteiligt sich im eigenen Namen an einem fremden Zivilprozess, um eine der Parteien zu unterstützen (in der Regel um einen Folgeprozess gegen sich selbst zu vermeiden)
Nebenkläger bei bestimmten Delikten (vgl. § 395 StPO) kann sich der durch die Straftat Verletzte der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anschließen
negatorische Klage Abwehr- oder Unterlassungsklage
netto nach allen Abzügen, insbesondere der Umsatzsteuer
Neubeginn der Verjährung Verjährungsfristen können z.B. durch Klageerhebung neu beginnen (§ 212 BGB)
neu für alt Bezeichnung aus dem Schadensersatzrecht; Anspruchsteller ist berechtigt, für eine beschädigte gebrauchte Sache eine gleichwertige neue Sache anzuschaffen
nichteheliche Kinder sind Kinder, die von einer unverheirateten Frau oder aber außerhalb der für die Ehelichkeit geltenden Empfängniszeiten geboren werden
nichteheliche Lebensgemeinschaft auch eheähnliche Gemeinschaft liegt vor, wenn zwei Menschen wie in einer Ehe zusammenleben ohne verheiratet zu sein; moderne Lebensform
nichtig rechtlich von vornherein unwirksam
Niederlassung man unterscheidet begrifflich die Haupt- und die Zweigniederlassung, Hauptniederlassung ist bei Handelsgesellschaften der im Handelsregister einzutragende Sitz der Gesellschaft, d.h. der Ort, an dem sich die eigentliche Verwaltung der Gesellschaft befindet
Niederschrift z.B. Protokoll einer Sitzung
Nießbrauch eine Art der Dienstbarkeit (daneben gibt es die Grunddienstbarkeit und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit), sie ist geregelt in §§ 1030 ff. BGB. Der Nießbrauchsberechtigte ist befugt, die Nutzungen der Sache zu ziehen
Normenkontrolle gerichtliche Überprüfung der Gültigkeit von Rechtsvorschriften; Normenkontrollverfahren
Notanwalt findet eine Partei im Anwaltsprozess keinen RA, der sie vertreten möchte, kann das Gericht einen Notanwalt bestellen
notarielle Urkunde eine Urkunde, die beim Notar erstellt worden ist
Notarkammer Berufsorganisation der Notare
Notfrist gesetzliche Frist, die nicht verlängert oder verkürzt werden kann, z.B. Berufungsfrist, Revisionsfrist, sofortige Beschwerde, Einspruch etc. (allenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich); Notfristen sind nur solche, die im Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind (§ 224 Abs. 1 Satz 2 ZPO)
Notfristzeugnis auch Notfristattest; Bestätigung des Rechtsmittelgerichts, dass gegen eine bestimmte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eingegangen ist
Notstand der zivilrechtliche Notstand ist in § ...

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