Tantieme |
eine Beteiligung, die sich an dem Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens bemisst und häufig bei Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern von Aktiengesellschaften vereinbart wird |
TAN |
Transaktionsnummer – ein sog. Einmalkennwort; meist 6 Ziffern und überwiegend eingesetzt beim Online-Banking, um Transaktionen durchführen zu können |
Taragewicht |
das Gewicht der Verpackung einer Ware, dieses ist beim Handelskauf nach Gewicht in Abzug zu bringen |
Tatbestand |
1. Die schriftliche Wiedergabe des in der Hauptverhandlung festgestellten Sachverhalts im Strafurteil. 2. Die Voraussetzungen einer Rechtsnorm |
Taschengeldparagraf |
§ 110 BGB – Freiheit beschränkt Geschäftsfähiger, im Rahmen ihres Taschengeldes zu verfügen |
Täter-Opfer-Ausgleich |
Erziehungsmaßregel im Jugendstrafrecht; Ausgleich des Täters mit dem Geschädigten |
Teilungsmasse |
Vermögen, das nach Durchführung der Einzelzwangsvollstreckung bei Mehrfachpfändung oder im Insolvenzverfahren zum Zwecke der Verteilung an die Gläubiger vorhanden ist |
Teilungsplan |
Es gibt verschiedene Teilungspläne. Das Nachlassgericht kann gem. § 86 FGG auf Antrag einen Erbauseinandersetzungsplan aufstellen, das Vollstreckungsgericht kann gem. § 874 ZPO bei der Zwangsversteigerung mehrerer Gläubiger in denselben Gegenstand einen Teilungsplan aufstellen. Der Insolvenzverwalter hat ein Verteilungsverzeichnis aufzustellen. |
Teilzahlungsvergleich |
Einigung mit dem Schuldner, die Schuld in Raten abzuzahlen |
Telefax |
Fernkopie; Form der Kommunikation |
Tenor |
Der Teil des Urteils, der die Entscheidung des Rechtsstreites als solche beinhaltet. Er folgt unmittelbar dem so genannten Rubrum (Urteilseingang). Vom Tenor sind das Rubrum, der Tatbestand/Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zu unterscheiden. |
Termin |
ein bestimmter Zeitpunkt, zu dem das Gericht die Prozessbeteiligten zum Zwecke der Verfahrensfortsetzung zu Gericht lädt |
Testament |
letztwillige Verfügung über das Privatvermögen einer natürlichen Person; das Gesetz kennt von Nottestamenten abgesehen das privatschriftliche und das öffentliche (notarielle) Testament (§§ 2247, 2231 f. BGB) |
Testamentseröffnung |
Das Nachlassgericht hat nach dem Erbfall ein in seiner Verwahrung befindliches Testament in einem besonderen Termin zu öffnen und den Beteiligten bekannt zu machen (§ 2260 BGB). In der heutigen Praxis werden die Beteiligten zumeist nicht zu dem Termin geladen, vielmehr werden sie durch Übersendung von Kopien des Testaments hiervon unterrichtet. Alle vorgefundenen Testamente sind zum Zwecke der Testamentseröffnung dem Nachlassgericht unverzüglich zu übersenden. |
Testamentsvollstrecker |
Der Erblasser kann gem. §§ 2197 ff. BGB in seinem Testament eine Person – den Testamentsvollstrecker – benennen, die seinen letzten Willen mit Wirkung für und gegen die Erben zur Ausführung bringt. |
Testator |
Person, die ein Testament errichtet hat |
Testierfähigkeit |
Fähigkeit, eine letztwillige Verfügung zu errichten (vgl. § 2229 BGB); testierfähig ist eine Person ab 16 Jahren |
Textform |
Formvorschrift, die in § 126b BGB geregelt ist und weniger Anforderungen enthält als die Schriftform; Textform benötigt keine Originalunterschrift; es reicht ein Fax oder eine Nachricht per Mail |
TIFF |
Tagged Image File Format; Bildformat für Computer; Dateiendung |
Tilgung |
Erfüllung einer Schuld |
Tilgungshypothek |
Tilgungshypothek ist keine besondere Hypothekenart; vielmehr bezeichnet sie die Rückzahlungsweise des gesicherten verzinslichen Darlehens. Diese erfolgt in über die Jahre hin gleich hoch bleibenden Rückzahlungsbeträgen, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Mit der Zeit wächst der in dem Zahlungsbetrag steckende Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt (Gegenteil: Abzahlungshypothek). |
Titel |
Kurzform von Vollstreckungstitel; eine Urkunde, die einen Anspruch verbrieft, der bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (Klausel, Zustellung) die Zwangsvollstreckung ermöglicht |
Todeserklärung |
Vom Amtsgericht kann aufgrund der Regelungen des Verschollenheitsgesetzes eine Person, deren Aufenthalt längere Zeit unbekannt ist und von der anzunehmen ist, dass sie verstorben ist, für tot erklärt werden. |
Transfer |
Wertübertragung zwischen zwei Ländern |
Treu und Glauben |
Grundsatz im Schuldrecht; schützt den Glauben des Vertragspartners an einem redlichen Geschäftsverkehr |
Treuepflicht |
des Arbeitnehmers aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber |
Treuhand |
Eine Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder nach außen eine größere Rechtsmacht hat, als er aufgrund des Innenverhältnisses zum Treugeber ausüben darf. Man unterscheidet eigennützige (Bsp.: Sicherungseigentum) und uneigennützige Treuhand (Bsp.: Verwaltung eines Unternehmens im eigenen Namen, aber im Interesse eines Dritten). |
TR-RESISCAN |
ist eine technische Richtlinie für rechtssichereres Scannen; herausgegeben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |