Darlehen |
Vertrag, in dem der Darlehensnehmer sich verpflichtet, die im vom Darlehensgeber überlassene Darlehensvaluta, die in sein Eigentum übergeht, in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben (Sachdarlehen über vertretbare Sachen) |
Datenbank |
Datenbanken sind Systeme zur elektronischen Datenverwaltung; im juristischen Bereich gibt es zahlreiche Datenbanken, auf denen Rechtsprechung, Literatur und Gesetze gespeichert sind und vom Nutzer abgerufen werden können; es gibt kostenlose und kostenpflichtige Datenbanken; manche Datenbanken stellen auch Vertragsmuster, Schriftsatzmuster und Linklisten zur Verfügung; bekannte Datenbanken im juristischen Bereich sind z.B. jurion, beck-online, juris, jusline, LexisNexis, uva. |
Datenschutz |
Sicherung gespeicherter personenbezogener Daten sowie der Unterlagen vor Missbrauch durch Einsicht, Veränderung oder Verwertung bei Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange eines Betroffenen |
Datenschutzbeauftragter |
Person, die in Betrieben für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich ist |
Datenverarbeitung |
Sammelbegriff für Auswahl, Speicherung, Bearbeitung und Wiedergewinnung bestimmter Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen |
Dauerschuldverhältnis |
ein Schuldverhältnis, dass auf der Verpflichtung eines fortlaufenden Tuns, Unterlassens oder Verhaltens begründet ist (z.B. Miete, Unterhalt) |
de facto |
in Wirklichkeit |
deklaratorisch |
das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses wird lediglich festgestellt, bezeugt oder klargestellt |
De-Mail |
ermöglicht die einem Nutzer zugeordnete Übertragung von Daten und Dokumenten; der Rechtsrahmen hierfür ist im De-Mail-Gesetz geregelt; De-Mail gilt bei absenderauthentifizierter Bestätigung als sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO |
Delikt |
rechtswidrige schuldhafte Handlung, Straftat |
Deliktsfähigkeit |
Verantwortlichkeit für sein Handeln im zivilrechtlichen Sinne (die Verantwortlichkeit für den vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten zu müssen); beschränkte Deliktsfähigkeit 7 bis 18 Jahre, voll deliktsfähig ist man ab 18 Jahren; eine Haftung kann sich aber auch aus Billigkeitsgründen bei sehr wohlhabenden Deliktsunfähigen ergeben (siehe auch § 829 BGB sog. "Millionärsparagraf") |
Deliktsunfähigkeit |
bis 7 Jahre; d.h. bis zu diesem Alter kann man für Schäden, die man verursacht hat, nicht zur Verantwortung (Schadensersatz) gezogen werden; im Straßenverkehrsrecht ggf. Erweiterung der Deliktsunfähigkeit bis Vollendung des 10. Lebensjahrs bei fahrlässig verursachtem Unfall durch das Kind |
Demokratie |
Staatsform, bei der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht |
DesignG |
Designgesetz; regelt Schutzrechte an einem entwickelten Design |
Devolutiveffekt |
Wirkung, dass ein Rechtsstreit durch ein Rechtsmittel in die nächsthöhere Instanz geht |
Deutsche Rentenversicherung Bund |
gesetzlicher Rentenversicherungsträger; siehe auch: www.deutsche-rentenversicherung.de |
Dienstaufsichtsbeschwerde |
ist die an eine übergeordnete Behörde gerichtete Beschwerde mit dem Zweck einer dienstrechtlichen Nachprüfung einer Tätigkeit z.B. des GV |
Dienstbarkeit |
dingliches Recht an einem Grundstück (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, u.a.) |
Dienstvertrag |
gegenseitiger Vertrag, ein Teil verpflichtet sich zur Leistung der Dienste, der andere Teil verpflichtet sich zur Leistung einer Vergütung |
dinglicher Anspruch |
ist ein Anspruch, der sich aus einem dinglichen Recht ergibt, z.B. das Eigentum an einer Sache (rechtliche Herrschaft) oder beschränkt dingliche Rechte wie z.B. Nießbrauch, Pfandrecht, Hypothek oder Grundschuld |
Disagio |
Abschlag von einem Kredit; das D. wird vor Auszahlung des Kredits von der Kreditsumme abgezogen, so dass in der Regel der Zinssatz gemindert wird |
dispositives Recht |
ein Recht, das vertraglich verändert werden kann |
Dividende |
Bilanzgewinnanteil, der auf eine Aktie entfällt |
Dolmetscher |
Übersetzer von Fremdsprachen |
DPMA |
Deutsches Patent- und Markenamt |
DSGVO auch DS-GVO |
Datenschutz-Grundverordnung – europaweit seit 25.5.2018 geltende Verordnung, mit der die Regeln zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch Datenverarbeiter; geregelt werden sowie der freie Datenverkehr; regelt auch Auskunftsrechte |
DSL-Verbindung |
Digital Subscriber Line – mit diesem Begriff wird eine Reihe von Übertragungsstandards für Telefon unter Internet bezeichnet, bei der mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gesendet und empfangen werden kann; leistungsfähiger als frühere ISDN-Verbindungen |
Drittschuldner |
ist aus der Sicht des Gläubigers der Schuldner einer Forderung, die ein Schuldner des Gläubigers gegen diesen Drittschuldner hat (z.B. Schuldner als Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber; Schuldner als Inhaber eines Kontos gegen seine Bank) |
Drittwiderklage |
ein Beklagter widerverklagt nicht nur den Kläger, sondern auch eine dritte Person, die bisher nicht Klagepartei ist |
Drittwiderspruchsklage |
prozessuales Mittel, mit dem ein Dritter Rechte an einer gepfändeten Sache geltend machen kann |
Duldungstitel |
Vollstreckungstitel mit dem Inhalt, dass eine Per... |