IBAN |
International Bank Account Number – internationale Bankkontonummer |
IHK |
Industrie- und Handelskammer; Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts |
i.L. |
Zusatz bei Firmen; in Liquidation (Abwicklung); z.B. bei Firmen, bei denen die Durchführung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, wird zunächst im Handelsregister die Liquidation vermerkt; hierdurch wird veröffentlicht, dass die Firma sich in Auflösung befindet (Schutzfunktion); erst nach der Auflösung/Abwicklung erfolgt die Löschung einer Firma; es wird ein Liquidator (Abwickler) bestellt, der ebenfalls im Handelsregister einzutragen ist; Schriftverkehr darf nur noch mit Zusatz i.L. erfolgen (Schutzfunktion) |
Immobilien |
unbewegliche Sachen, z.B. Grundstücke |
Indiz |
Beweisanzeichen |
Indossament |
Weitergabevermerk |
in dubio pro reo |
im Zweifel für den Angeklagten; reichen die Beweise zur Überführung der Schuld nicht aus, ist der Angeklagte freizusprechen |
Inhaberpapier |
Wertpapier, bei dem der jeweilige Inhaber das hier verbriefte Recht geltend machen kann |
Inhaltskontrolle |
gerichtliche Überprüfung insbesondere von vertraglichen Regelungen (z.B. Ehevertrag) auf die Wirksamkeit ihres Inhalts hin, insbesondere auf die Übereinstimmung mit geltendem Recht und unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien |
Inkasso |
Einziehung von Forderungen |
InsO |
Insolvenzordnung; regelt die Folgen bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Firma oder Privatperson |
Insolvenzplan |
Zweck des Insolvenzplans ist es, den Beteiligten selbst zu ermöglichen, abweichend von den gesetzlichen Regelungen der Verwertung oder Verteilung der Masse eine einvernehmliche Lösung zur Bewältigung der Insolvenz zu finden |
Insolvenzquote |
Anteil in Prozent, den der einzelne Gläubiger auf seine Insolvenzforderung erhält, wenn es überhaupt zu einer Zahlung auf die Forderung kommt |
Insolvenztabelle |
vom Insolvenzgericht geführte Liste oder Tabelle, zu der alle Gläubiger ihre zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegen den Gemeinschuldner bestehenden Ansprüche anmelden können; ergibt die Überprüfung des angemeldeten Anspruchs dessen Berechtigung, wird der Anspruch in die Tabelle aufgenommen |
Insolvenzverfahren |
sofern ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden im Wesentlichen zu tilgen (Zahlungsunfähigkeit) oder die Zahlungsunfähigkeit droht oder aber, wenn er überschuldet ist (bei Gesellschaften), findet auf Antrag des Gemeinschuldners oder eines seiner Gläubiger zum Zwecke der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger ein gerichtliches Verfahren statt, in dem das noch vorhandene Vermögen des Gemeinschuldners vom gerichtlich zu bestellenden Insolvenzverwalter verwertet wird |
Insolvenzverwalter |
I. nennt man die Person, die vom Insolvenzgericht mit der Aufgabe bestellt wird, das Vermögen des Gemeinschuldners möglichst wirtschaftlich zum Zwecke der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu verwerten |
Instanz |
Rechtszug (z.B. I. Instanz Landgericht bei Klage über 5.000,00 EUR; II. Instanz = Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht; III. Instanz = Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof) |
Internetversteigerung |
Möglichkeit, gepfändete Gegenstände im Internet zu versteigern; vgl. auch www.justiz-auktion.de |
intervenieren |
einmischen, widersprechen |
Interventionsklage |
Drittwiderspruchsklage im Zivilprozess; mit der Drittwiderspruchsklage macht ein Dritter Rechte an einem gepfändeten Gegenstand geltend |
Inventar |
Gesamtheit aller beweglichen Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck eines Grundstücks oder Betriebs dienen und hierzu notwendig sind |
IP |
a) Internet Protocol; binärcodierte Adresse des Computer-Besitzers, die bei jeder Datenübertragung automatisch zugeteilt wird; b) Intellectuell Property – geistiges Eigentum |
iPad |
internetfähiger Tablet-Computer der Fa. Apple, USA mit berührungsempfindlicher Oberfläche, durch die der Computer gesteuert wird; inzwischen gibt es diverse Hersteller solcher Tablet-Computer, wie z.B. Samsung, Microsoft, Google etc.; die mit unterschiedlichen Betriebssystemen arbeiten |
iPhone |
internetfähiges Handy der Fa. Apple, USA, das neben Telefonfunktionen zahlreiche weitere Funktionen aufweist und mit Miniprogrammen (sogenannte Apps (Applikationen)) nach persönlichem Geschmack aufgerüstet werden kann; gehört zur Familie der "Smartphones" |
IPR |
internationales Privatrecht |
ipso iure |
kraft Rechts (Gesetzes); unmittelbar |