Rz. 236

Für die Berechnung sollen die IFH-Tabellen 1 (HHT 2), 6, 7 aus dem Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Auflage, 2017 herangezogen werden, die nachfolgend abgedruckt sind Anm. 1).

Tabelle 1: Wöchentliche Arbeitszeit in Haushalten mit einem Nettoeinkommen zwischen 2.000,00 EUR/Monat und 3.200,00 EUR/Monat, Haushaltstyp 2 (HHT 2)

 
Haushaltsgröße Frau Mann 3. EW = Kind > 18 J.
Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin. Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin. Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin.
1-Personenhaushalt            
bis 65 Jahre 20:25 20,44 16:13 16,24    
65 Jahre oder älter 31:30 31,50 23:06 23,10    
2-Personenhaushalt            
Paare bis 65 Jahre 27:18 27,30 18:33 18,55    
Paare 65 Jahre oder älter 33:57 33,95 24:47 25,76    
Alleinerziehend + 1 Kind < 18 J. 29:03 29,05 24:37 24,62    
3-Personenhaushalt            
2 EW + 1 Kind < 18 J. 37:48 37,80 22:03 22,05    
2 EW + 1 Kind > 18 J. 32:33 32,55 22:38 22,61 13:18 13,30
Alleinerziehend + 2 Kinder < 18 J. 40:22 40,39 39:05 39,06    

Tabelle 6: MdH-Tabelle bei Katalogverletzungen

 
Verletzung/Verletzungsfolge MdH in %
Kniegelenk, Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen und Bewegungseinschränkungen einseitig 25
  beidseitig 40
Fußverlust, nicht prothesenfähig einseitig 45
  beidseitig 60
Fußverlust, prothesenfähig einseitig 20
  beidseitig 40
oberes Sprunggelenk, Versteifung einseitig 20
  beidseitig 35
unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 10
  beidseitig 15
oberes und unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 25
  beidseitig 40
oberes Sprunggelenk, Bewegungseinschränkung einseitig 10
  beidseitig 20

Tabelle 7, Rn 6: Empfehlung pauschalierter Stundenverrechnungssätze für die normative Abrechnung des Haushaltsführungsschadens durch das Institut für Haushaltsführungsschaden – IFH

Die Einstiegsvergütung beträgt 10,00 EUR/Std. netto. Je nach Alter der Kinder kommen pro Kind 1,00–1,50 EUR/Std. netto hinzu. Bei Kindern bis einschließlich 6 Jahre kommt der höhere Betrag zum Tragen. Zwillinge bis einschließlich 6 Jahre zählen wie 3 Kinder, danach 2 Kinder.

10,00 EUR/Std. netto im Single-Haushalt
10,00 EUR/Std. netto im 2-Personenhaushalt
10,00 EUR/Std. netto zuzüglich je 1,00–1,50 EUR/Std. netto (altersabhängig) für jedes weitere Kind im Mehrpersonenhaushalt = 11,00–11,50 EUR/Std. netto im 3-Personenhaushalt
10,00 EUR/Std. netto zuzüglich 2,00–3,00 EUR/Std. netto (altersabhängig) = 12,00–13,00 EUR/Std. netto im 4-Personenhaushalt
10,00 EUR/Std. netto zuzüglich 3,00–4,50 EUR (altersabhängig) = 13,00–14,50 EUR/Std. netto im 5-Personenhaushalt
usw. in Haushalten >5 Personen

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