Rz. 65

Soweit nicht lediglich die zutreffenden Mindestsätze geltend gemacht werden – also sowohl bei Höchstsatzvereinbarung als auch bei Pauschalhonorarvereinbarungen – kann es nötig sein, dass die Klageschrift Ausführungen zur Wirksamkeit der Honorarvereinbarung i.S.v. § 7 Abs. 1 HOAI 2009 bzw. § 7 Abs. 1 HOAI 2013 enthält. Bei der HOAI 2021 werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Honorarvereinbarung regelmäßig keine allzu hohe Hürde sein.

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