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Krankenhäuser sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht Dienstleistungsbetriebe im Bereich von Diagnostik, Therapie, Pflege, Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Patienten. Die lege artis durchgeführte Versorgung des Patienten im Krankenhaus wird durch ein Zusammenwirken von ärztlichem, pflegerischem und medizinisch-technischem Personal gewährleistet. Der reibungslose Ablauf dieses Zusammenwirkens stellt höchste Anforderungen an die Organisation und Arbeitsteilung. Es bedarf einer sämtliche Arbeitsvorgänge begleitenden angemessenen Organisation. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an den Krankenhausträger und nimmt keinerlei Rücksicht z.B. auf personelle und/oder sachliche Engpässe. Kritisch für jeden Einzelfall prüft die Rechtsprechung, was der Patient im konkreten Fall an medizinischem Standard erwarten durfte. Allerdings erkennt die Rechtsprechung dabei unterschiedliche Standards für die personellen, räumlichen und apparativen Behandlungsbedingungen der einzelnen Krankenhäuser (Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung, Universitätskliniken) an. Je größer die Zahl der an der Diagnose und Therapie beteiligten Ärzte, Techniker und Hilfskräfte, je komplizierter das arbeitsteilige Geschehen im Krankenhaus, desto mehr Anforderungen sind an Koordination und Kontrolle gestellt. In allen Dienstleistungsteilbereichen lauern Haftungsgefahren.

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