Rz. 75
Häufig wird im Rahmen einer Erstberatung die Frage nach der Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige gestellt. Ermittlungs- bzw. Strafverfahren dauern lange, häufig viele Jahre. In dieser Zeit lehnen Haftpflichtversicherer jegliche Verhandlungen mit dem Patienten und seinem Vertreter ab, der materielle Schaden kann nicht reguliert werden. Der Patient muss in der Regel für die Kosten seines Anwalts selbst aufkommen. Die Erstattung einer Strafanzeige ist dem Patienten von daher grundsätzlich nicht zu empfehlen, insbesondere dann nicht, wenn
▪ | ein großes Schadensvolumen vorliegt, |
▪ | ein unklarer Behandlungsfehler- und |
▪ | eine erhebliche Kausalitätsproblematik |
gegeben sind.
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