Rz. 332

Folgende Besonderheiten einer Teilklage sind zu beachten:

Der Schriftsatz ist mit "Teilklage" zu betiteln.
In der Begründung der Klage muss eindeutig deutlich gemacht werden, welcher Teil des Gesamtanspruchs Gegenstand der Klage ist. Bei mehreren selbstständigen Einzelforderungen reicht es aus, die Reihenfolge anzugeben. Ansonsten ist mitzuteilen, welcher Teil des gesamten Anspruches (z.B. die ersten 6.000,00 EUR) geltend gemacht wird. Der Grund dafür liegt in der Bestimmtheit des Klagegegenstands, auf den sich die spätere Rechtskraft erstreckt. Ansonsten wäre die Teilklage mangels Bestimmtheit unzulässig.
Es darf keine Verjährung der Restforderung drohen (die regelmäßige Verjährungszeit beträgt drei Jahre, § 195 BGB).
Es dürfte sich meist empfehlen, mehr als 5.000,00 EUR einzuklagen, um die Zuständigkeit des Landgerichts zu begründen: Wenn es um eine höhere Summe geht, über die gewissermaßen exemplarisch geurteilt werden soll, ist es sinnvoll, dass ein Gericht damit befasst wird, das sich auch entsprechend tief in die Angelegenheit einarbeiten kann und auch für den Restbetrag zuständig wäre.

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