Rz. 185

Manchmal ist es dem Kläger unmöglich, einen Zahlungsanspruch bei Klageerhebung zu beziffern, weil er erst nach einer Auskunftserteilung weiß, was ihm zustehen kann. Das kann u.a. bei Unterhaltsansprüchen oder in erbrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch) der Fall sein. Dann muss eine Stufenklage eingereicht werden.

 

Rz. 186

Bei dieser Klageform wird als erste Stufe Auskunftserteilung, ggf. unter Vorlage einer Aufstellung oder prüfbarer Belege, verlangt. Damit für den Kläger eine gewisse Sicherheit erreicht werden kann, dass diese Rechnungslegung zutreffend und verlässlich ist, wird in der zweiten Stufe die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt. Der Beklagte muss zutreffend Auskunft erteilen, weil eine falsche Versicherung an Eides statt strafbar ist, § 156 StGB. In der dritten Stufe kann der Kläger dann seine Forderung berechnen und kündigt insoweit seinen Antrag an, den Beklagten zu verurteilen, den sich ergebenden Betrag an den Kläger zu zahlen.

 

Rz. 187

 

Formulierungsbeispiel:

Zitat

Ich werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen,

1.

Auskunft über den Nachlass der am 31.1.2020 verstorbenen Erblasserin Frau Inge Schmidt, zuletzt wohnhaft […], zu erteilen,

a. wegen des Wertes des im Grundbuch von [...], Blatt [...], eingetragenen Grundstücks durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens sowie
b. im Übrigen durch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses;
2. an Eides statt zu Protokoll zu versichern, dass er den Nachlass nach bestem Wissen vollständig angegeben hat, als er dazu imstande ist und
3. nach Auskunftserteilung den sich daraus ergebenden Pflichtteil von einem Sechstel des Nachlasswerts an den Kläger zu zahlen.
 

Rz. 188

Nachteil einer Stufenklage ist neben der Verfahrensdauer und dem Erreichen von nur Teilurteilen eine späte abschließende Kostenentscheidung, die nur einheitlich mit umfassender Erledigung des Rechtsstreits bzw. nach prozessualer Erledigung sämtlicher Stufen erlassen werden kann.

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