Rz. 135

Um die Rolle der Beteiligten klarzustellen, sind diese bei Klagen als Kläger/Beklagter, als Antragsteller/Antragsgegner bei Antragsverfahren oder als Gläubiger/Schuldner in der Zwangsvollstreckung zu bezeichnen.

 

Rz. 136

Der Kläger bestimmt also, wer die Parteien des Rechtsstreites werden. Er hat es dadurch sogar in der Hand, seine Prozesslage zu verbessern, insbesondere die Beweissituation, darüber hinaus kostenbewusst zu handeln und etwaigen Vollstreckungsschwierigkeiten zu entgegnen.

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