Amtsgericht
– Familiengericht –
In dem einstweiligen Anordnungsverfahren
der Frau _________________________
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte _________________________
gegen
Herrn _________________________
– Antragsgegner –
wegen: Erlass eines Prozesskostenvorschusses
bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin. Wir nehmen Bezug auf die heute bei Gericht eingereichte
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Antragsschrift auf Zahlung von Unterhalt |
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Stufenantrag zum Unterhalt nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG |
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Antragsschrift nebst Verfahrenskostenhilfegesuch |
Wir stellen den Antrag,
1. |
dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung, aufzugeben, an die Antragstellerin für die vorgenannten Verfahren einschließlich der Kosten dieses Verfahrens einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Vorsorglich der Antragstellerin auch für dieses einstweiliges Anordnungsverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. |
Begründung
Die Beteiligten, die am _________________________ geheiratet haben, leben seit dem _________________________ getrennt. Aus der Ehe sind die Kinder _________________________ hervorgegangen. Die Antragstellerin ist Hausfrau/halbtags beschäftigt, Der Antragsgegner ist von Beruf _________________________.
Zur Darstellung der Einkommensverhältnisse beider Beteiligter nehmen wir Bezug auf den mit dem heutigen Datum bei Gericht anhängig gemachten Unterhaltsantrag sowie das gleichzeitig vorsorglich gestellte Verfahrenskostenhilfegesuch. Aus den Darlegungen dieser Verfahren ergibt sich, dass die Antragstellerin, welche wegen des Alters der Kinder, wegen ihrer Betreuung/wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung und fehlender Erwerbstätigkeit keine eigenen Einkünfte hat. Sie ist folglich nicht in der Lage, Vorschüsse zu leisten, ist daher auf Verfahrenskostenvorschüsse angewiesen.
Der Antragsgegner ist – wie die Berechnungen in der Antragsschrift zu seinem Einkommen ergeben – hinreichend leistungsfähig. Die beantragte Zahlung ist der Höhe nach dem Antragsgegner bei seinem laufenden Einkommen und seinem Vermögen auch zumutbar.
Zur Glaubhaftmachung beziehen wir uns auf die eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin sowie die im Hauptverfahren zu den Akten als Anlagen beigefügten Einkommensnachweise
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Gehaltsbescheinigungen |
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Einkommensteuererklärung |
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Einkommensteuerbescheid |
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Lohnsteuer – Jahresbescheinigung |
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Bilanzen des Jahres _________________________ |
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Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre _________________________ |
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Bescheinigung des Steuerberaters. |
Der Antragsgegner ist zuletzt mit Schreiben vom _________________________ der Antragstellerin bzw. ihres Verfahrensbevollmächtigten zur Zahlung der Vorschüsse aufgefordert worden. Eine Zahlung ist nicht erfolgt.
Der geltend gemachte Vorschussanspruch errechnet sich wie folgt:
Hauptverfahren
Gegenstandswert: _________________________ EUR
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Gesamtbetrag
Gerichtskostenvorschuss (dreifacher Betrag)
Gesamtsumme
Einstweiliges Anordnungsverfahren (z.B. auf Zahlung von Unterhalt) [kann gleichzeitig beantragt werden neben der Hauptsache, aber auch alleine ohne Hauptverfahren]
Gegenstandwert (in Unterhaltssachen sechsfacher Monatsbetrag): _________________________ EUR
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Gerichtskostenvorschuss für einstweiliges Anordnungsverfahren 1,5 Betrag vom Wert
Gesamtbetrag