Rz. 75

Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem frei laufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund.[164]

Bei Linksabbiegung des Führers eines Fahrers eines Pedelecs, ohne Rücksicht nachfolgenden Verkehrs und Verursachung eines Sturzes des Fahrers eines überholenden Elektrorollers, trifft den Pedelecfahrer die volle Haftung. Sofern Tatsachen bewiesen werden, die für ein Mitverschulden des Fahrers des Elektrorollers sprechen könnten, gilt dies nicht.[165]

[164] LG Tübingen SVR 2015, 382.

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