Rz. 20

Das aktive Zuhören ist die wichtigste Technik im helfenden und beratenden Gespräch.[19] Die Technik des aktiven Zuhörens geht auf Carl Rogers und Thomas Gordon zurück. Erst das genaue Hinhören ermöglicht Antworten. Zuhören ist gleichzusetzen mit Zu-Wendung.[20] Wer zuhört, ist aufmerksam, d.h. ist mit seinen Gedanken in der Gegenwart. Er benutzt ganz bestimmte Kommunikationsfertigkeiten, einmal, um selbst mit seinen Gedanken konzentriert in der Gegenwart zu bleiben und auch, um seinem Gesprächspartner zu helfen, dass er mit seinen Gedanken voll konzentriert und aufmerksam bleibt.[21] Die Aufmerksamkeit der Gesprächsteilnehmer ist eine grundlegende Voraussetzung des aktiven Zuhörens. Dem Gegenüber Aufmerksamkeit schenken heißt, ihn in positiver Art bewusst wahrzunehmen, ihm Lebenszeichen zu senden:

nonverbal

z.B. durch Augenkontakt, eine offene Körperhaltung, ein zustimmendes Kopfnicken oder freundliches Zulächeln. Man kann ihm durch die Körpersprache mitteilen: "ich bin interessiert", "ich habe verstanden", "es ist gut, dass Sie hier sind".

verbal,

z.B. durch kurze Worte oder Äußerungen wie "ja" und "weiter" usw.
 

Rz. 21

Mit dem aktiven Zuhören kann auch signalisiert werden, ob das Informationsangebot zu hoch, zu niedrig oder zu ungenau ist. Damit wird der Mandant gezwungen, sich genauer mit seinen Informationen auf den Anwalt einzustellen, z.B. bringt der Mandant zum ersten Termin neun bisher errichtete Testamente, vier Gesellschaftsverträge und acht Grundbuchauszüge mit, um im Rahmen der Erstberatung durch den Anwalt eine Einschätzung zu erhalten.

 

Rz. 22

Zusammenfassen und widerspiegeln der Äußerungen des Gesprächspartners nach bestimmten Besprechungsabschnitten und Themen sind hilfreich für die Rückmeldung an den Mandanten.

[19] Rosner, S. 125.
[20] Rosner, S. 125.
[21] Rosner, S. 125.

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