Rz. 163

Feuerlöschkosten sind Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte. Sie dienen der Schadenminderung und stellen die wichtigste Art von Rettungskosten in der Feuerversicherung dar.[174] Zu den Feuerlöschkosten gehören beispielsweise Aufwendungen für

Schläuche,
Bekleidung des Löschpersonals oder
Schäden an Fahrzeugen, die bei der Brandbekämpfung verursacht wurden.
 

Rz. 164

Ersetzt werden nur Kosten, die unmittelbar dem Versicherungsnehmer entstehen. Aufwendungen der öffentlichen Feuerwehr werden hingegen nicht ersetzt, da sie im öffentlichen Interesse und unentgeltlich tätig wird. Die Träger der öffentlichen Feuerwehren haben deshalb auch keinen Ersatzanspruch gegen den Feuerversicherer oder den Versicherungsnehmer auf Ausgleich der Feuerlöschkosten.[175]

Feuerlöschkosten dürfen nicht verwechselt werden mit Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen und gem. A § 1 AFB 2010 nicht unter Versicherungsschutz stehen.

[174] Martin, W III Rn 2.
[175] Vgl. BGH VersR 1963, 1074.

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