Eberhard Rott, Dr. Michael Stephan Kornau
Rz. 15
Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Mandant erwartet und erhält vom Berater die Herstellung einer für die Entscheidungsfindung notwendigen Transparenz oft komplexer Ausgangssituationen.
Praxishinweis
Die Resonanz von Mandanten auf ein solches Angebot der steuerberatenden Berufe wird in der Praxis sehr positiv gesehen, wobei aus berufsrechtlichen Erwägungen die Zusammenarbeit mit einem Honorarberater empfohlen wird, der Knowhow und Technik in Form eines Back-Office zur Verfügung stellt. Damit stellt die Finanz- und Vermögensplanung durch Steuerberater zugleich auch eine sinnvolle Ergänzung zum Geschäftsfeld der Testamentsvollstreckung dar. Ein nicht zu verachtender Aufwand entsteht durch die Recherchen im Rahmen der Dokumentation beim Status-quo.
Rz. 16
Die Vereinbarung einer produktunabhängigen Vergütung für die Finanzplanung dürfte für Steuerberater – im Gegensatz zu Finanzdienstleistern – kein nennenswertes Problem darstellen. Durchschnittlich kann mit einem Budget von 20–40 Arbeitsstunden kalkuliert werden, wobei es zu erheblichen Abweichungen je nach Auftragsumfang und konkreter Fragestellung kommen kann. Als Alternative zu einer Stundensatzvereinbarung hat sich in der Praxis die Vereinbarung eines Festpreises für jede Einzelanlage (z.B. Analyse je Immobilie 200 EUR, Versicherungscheck je Vertrag 50 EUR usw.) bewährt. Ein Pauschalhonorar für den Gesamtplan scheint dem Mandanten oft weniger nachvollziehbar. Er bietet zwar subjektiv für den Mandanten die Sicherheit der von ihm zu erbringenden Leistung, regelmäßig bleibt bei solchen Vereinbarungen aber die Bemessung der Gegenleistung offen. Auf jeden Fall unterstützt Preistransparenz die Akzeptanz jeder Form von Vergütungsvereinbarung.
Rz. 17
An einer solchen Preistransparenz fehlt es bislang beim Angebot der Banken. In ihrer Mehrzahl konnten sie sich bislang – jedenfalls in Deutschland – zu einer Honorarberatung nicht durchringen. Im Ausland wird dies bereits anders gesehen. Die Kantonalbank Luzern präsentiert auf ihrer Homepage die Honorarberatung im Private Banking eine übersichtliche Vergütungsliste. Danach beträgt der Stundensatz für die Erstellung einer Finanzplanung 200 CHF.
Mit Interesse wird in Deutschland die von der Quirin-Bank eingeleitete Entwicklung zu beobachten sein. Nach diesem Modell wird eine honorarpflichtige Beratung und offene Produktarchitektur kombiniert mit dem Wegfall hoher Vermittlungsprovisionen.