Per Telefax: _________________________
An die
_________________________ Versicherungs-AG
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Versicherungsscheinnummer _________________________; Ihre VN: _________________________ GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausweislich in beglaubigter Abschrift beiliegender Vollmachtsurkunde vertreten wir Ihre Versicherungsnehmerin,
die _________________________ GmbH.
Gegenstand unseres Mandats ist zunächst die Geltendmachung von Vergütungsleistungen gegenüber Herrn _________________________.
Ihre Versicherungsnehmerin hat vom _________________________ bis _________________________ im Einfamilienhaus des Herrn _________________________ Parkettverlegearbeiten im zweiten Obergeschoss erbracht und diese mit Rechnung vom _________________________ gegenüber Herrn _________________________ in vereinbarter, im Übrigen ortsüblicher und angemessener Höhe von brutto _________________________ EUR fakturiert. Mit beiliegendem, an die Versicherungsnehmerin gerichteten Schreiben vom _________________________ räumt Herr _________________________ die ordnungsgemäßen Arbeiten der Versicherungsnehmerin und die richtige Abrechnung der Vergütung ein, behauptet aber, Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin hätten am _________________________ im Zusammenhang mit den Werkleistungen eine Schaden an der vom Erd- ins erste Obergeschoss führenden Treppe verursacht. Hierdurch sei ein Schaden entstanden, der nach dem ebenso beigefügten Kostenvoranschlag Instandsetzungskosten von netto _________________________ EUR erfordere. Mit diesem Schadensersatzanspruch rechnet Herr _________________________ gegenüber der Vergütungsleistung der Versicherungsnehmerin auf.
Tatsächlich ist die Versicherungsnehmerin für den Schaden verantwortlich. Ihre Mitarbeiter _________________________ und _________________________ haben beim Verlassen des Hauses aus Unachtsamkeit die Parkettschneidemaschine fallen lassen. Hierdurch ist der Schaden an der Treppe entstanden. Die Schadenshöhe erscheint plausibel; eine fachmännische Prüfung stellen wir anheim.
Nachdem durch die jedenfalls dem Grunde nach berechtigte Aufrechnung der Anspruch Ihrer Versicherungsnehmerin auf Zahlung der Vergütungsleistung erloschen ist, liegt hierin eine Inanspruchnahme Ihres Versicherungsnehmers aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Die Geltendmachung des Gegenanspruchs fällt unter den bei Ihnen bestehenden Versicherungsschutz. Der ursprüngliche Anspruch Ihrer Versicherungsnehmerin auf Freistellung von den berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Herrn _________________________ gegenüber hat sich durch dessen Aufrechnungserklärung, die zu einer Befriedung geführt hat, in einen Erstattungsanspruch gewandelt. Wir bitten daher möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
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um Erstattung der zur Aufrechnung gestellten _________________________ EUR auf unser Konto _________________________. Unsere Geldempfangsbevollmächtigung ergibt sich aus o.a. Vollmacht. Sollten Sie die Gegenforderung des Herrn _________________________ ganz oder teilweise für unberechtigt halten, bitten wir binnen gleicher Frist für den nicht erstatteten Betrag um Ihre Deckungszusage für die insoweit dann erforderliche gerichtliche Inanspruchnahme des Herrn _________________________ durch Ihren Versicherungsnehmer. Da in jenem Verfahren dann die Berechtigung der Haftpflichtforderung geklärt wird, hat Ihre Versicherungsnehmerin dann einen Anspruch auf Rechtschutz (vgl. van Bühren/Hartwig, § 9 Rn 55; Prölss/Martin/Lücke, VVG, § 101 Rn 6 ff. m.w.N).
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, lassen Sie uns das bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsanwalt