Rz. 61

Gemeinden erheben auf Immobilien die kommunale Immobiliensteuer (Imposta municipale unica – IMU), welche mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar ist. Für die Immobilie, an der der Eigentümer seinen ersten Wohnsitz errichtet hat, ist keine Steuer geschuldet, sofern es sich dabei nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Für alle weiteren Immobilien wird die Steuer geschuldet. Die Berechnung der Steuer erfolgt durch eine mathematische Formel. Immobilien, für die die kommunale Immobiliensteuer geschuldet wird, unterliegen nicht der Einkommensbesteuerung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge