Rz. 15
Das italienische Steuerrecht ist nicht sehr systematisch aufgebaut. Regelungen sind oft verstreut, teilweise gibt es unzählige Ausnahmen. Nichtsdestotrotz soll hier versucht werden, dem deutschsprachigen Berater und dem einwanderungswilligen Ausländer einen Überblick über das italienische Steuerrecht zu geben. Im Zentrum der Darstellung ist daher die natürliche Person als Besteuerungssubjekt.
I. Grundprinzipien des Besteuerungssystems in Italien
Rz. 16
Das italienische Besteuerungssystem gründet sich auf folgenden Grundprinzipien:
▪ |
Grundsatz der Steuersolidarität (Art. 2 Italienische Verfassung) |
▪ |
Grundsatz der Steuergleichheit (Art. 3 Italienische Verfassung) |
▪ |
Grundsatz des Gesetzesvorbehalts (Art. 23 Italienische Verfassung) |
▪ |
Grundsatz der Zahlungsfähigkeit (Art. 53 Abs. 1 Italienische Verfassung) |
▪ |
Grundsatz der Steuerprogression (Art. 53 Abs. 2 Italienische Verfassung) |
Der zentrale Gesetzestext im Einkommensteuerrecht ist der sog. Testo Unico delle Imposte sui Redditi (TUIR). Der Veranlagungszeitraum für die Steuererhebung ist gemäß Art. 7 Abs. 1 TUIR das Kalenderjahr.
II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)
Rz. 17
Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eingeführt. In Italien ist bei Steuerangelegenheiten der Besitz dieser Steuernummer erforderlich und verpflichtend. Die Erteilung der Steuernummer ist kostenlos und kann von Ausländern auch bei den italienischen Auslandsvertretungen beantragt werden. Für natürliche Personen besteht die Steuernummer aus 16 alphanumerischen Zeichen, während er für andere Steuersubjekte aus 11 Zeichen besteht.
Rz. 18
Die Steuernummer kann auch als Umsatzsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID dienen. In Italien ist die Steuernummer z.B. bei Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie, beim Erwerb oder Veräußerung eines Kraftfahrzeugs, bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Steuererstattung und bei der Einziehung von Geldbeträgen erforderlich.
III. Abgaben im italienischen Steuersystem
Rz. 19
Das italienische Steuersystem setzt sich, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, aus Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammen.
1. Direkte und indirekte Steuern in Italien
Rz. 20
Das italienische Besteuerungssystem kennt direkt und indirekte Steuern.
a) Direkte Steuern
Rz. 21
Zu den wichtigsten direkten Steuern in Italien zählen:
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die Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche) |
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die Körperschaftsteuer (IRES – Imposta sul reddito delle società) |
▪ |
die Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive) |
▪ |
die Kapitalertragsteuer (ISOS – Imposta sostitutiva sui redditi da capitale) |
▪ |
die Immobiliensteuer (IMU – Imposta municipale unica). |
Rz. 22
Die direkten Steuern werden nach dem Gegenstand der Besteuerung unterschieden in Steuern auf bestehende Vermögenswerte und Steuern auf Erträge, welche sich auf das Vermögen einer Person auswirken. Zusätzlich wird unterschieden zwischen persönlichen Steuern, bei denen die familiären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigen werden, wie z.B. die Einkommensteuer IRPEF, und realen Steuern, die sich nur auf das konkrete Vermögen auswirken, wie z.B. die Immobiliensteuer IMU.
b) Indirekte Steuern
Rz. 23
Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:
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die Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul valore aggiunto) von 4, 5, 10 und 22 % |
▪ |
die Registersteuer (Imposta di registro), die bei einer Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Gütern erhoben wird |
▪ |
die Stempelsteuer (Imposta di bollo) bei Beantragung, Herstellung oder Vorlage von Dokumenten |
▪ |
die Erbschafts- und Schenkungsteuer (Imposta sulle successioni e sulle donazioni) bei Übertragung von Vermögen oder anderen Rechten von Todes wegen oder durch Schenkung |
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die Kataster- und Hypothekensteuer (Imposta catastale e ipotecaria) bei Katastereintragungen und förmlichen Urkunden bei Übertragung von Immobilien. |
Rz. 24
Indirekte Steuern sind vom Steuerpflichtigen zu zahlen, sofern ein gesetzlich normierter Tatbestand, wie z.B. die Übertragung oder der Verbrauch des Eigentums, erfüllt ist. Dabei können Steuerschuldner und Steuerzahler verschieden sein.
2. Abgaben und Beiträge
Rz. 25
Das italienische Steuerrecht kennt ähnlich dem deutschen Steuerrecht neben den Steuern auch Gebühren und Beiträge. Beispielhaft seien hier die Müllentsorgungsgebühren (TARI – Tassa sui Rifiuti) und der Beitrag für die Empfang des italienischen Staatsfernsehens (Canone RAI) genannt.
IV. Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen
Rz. 26
Die Steuerbelastung, verstanden als das Verhältnis der Steuereinnahmen zum Gesamtvermögen des Landes (gemessen am BIP), lag in Italien im Jahr 2019 bei 42,4 %. Die Steuerbelastung in Deutschland lag im selben Bemessungszeitraum bei 41,7 %. Beide Länder lagen so über dem Wert der d...