I. Muster: Gerichtsstandsvereinbarung (für den Einzelfall)
Rz. 290
Muster 5.1: Gerichtsstandsvereinbarung (für den Einzelfall)
Muster 5.1: Gerichtsstandsvereinbarung (für den Einzelfall)
Gerichtsstandvereinbarung
Zwischen
_________________________
vertreten durch _________________________
und
_________________________
vertreten durch _________________________
wird für die streitige Auseinandersetzung hinsichtlich _________________________ [genaue Bezeichnung des Streitgegenstands, z.B.: "hinsichtlich des Vertrages vom" _________________________ “] die örtliche Zuständigkeit des _________________________gerichts _________________________ vereinbart.
_________________________ |
_________________________ |
Unterschrift |
Unterschrift |
II. Muster: Formularklausel Gerichtsstandsvereinbarung in Verkaufs- oder Lieferbedingungen
Rz. 291
Muster 5.2: Formularklausel Gerichtsstandsvereinbarung in Verkaufs- oder Lieferbedingungen
Muster 5.2: Formularklausel Gerichtsstandsvereinbarung in Verkaufs- oder Lieferbedingungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist _________________________.
Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselprozessen ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, _________________________.
Hiervon unberührt bleibt das Recht, Klage gegen den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
III. Muster: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
Rz. 292
Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
An das
Oberlandesgericht _________________________
_________________________
In der Sache
_________________________
gegen
1. |
_________________________ |
2. |
_________________________ |
wird beantragt,
|
das zuständige Gericht zu bestimmen. |
Begründung:
Der Kläger nimmt mit der beigefügten – beim Landgericht Bonn eingereichten – Klage die Beklagten als Gesamtschuldner in Anspruch. Der Beklagte zu 1. hat seinen Wohnsitz in Meckenheim (Landgerichtsbezirk Bonn, Oberlandesgerichtsbezirk Köln). Der Beklagte zu 2. hat seinen Wohnsitz in Bad Neuenahr (Landgerichtsbezirk Koblenz, Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz). Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für den Rechtsstreit ist nicht begründet.
Es wird daher gebeten, das zuständige Gericht zu bestimmen.
Rechtsanwalt
IV. Muster: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen
1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rz. 293
Mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001 hat der BGH für eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit anerkannt, soweit diese durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen hat der BGH einer GbR im Zivilprozess auch die aktive und passive Parteifähigkeit zuerkannt. Soweit die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR persönlich haften, entspricht hierbei das Verhältnis zu der Verbindlichkeit der Gesellschaft demjenigen bei der OHG, so dass hier die gleichen Grundsätze angewandt werden können.
Rz. 294
Bei der Klage einer GbR kann diese mithin unter ihrem eigenen Namen klagen. Bei einer Klage gegen eine GbR empfiehlt es sich wegen der daneben bestehenden persönlichen Haftung der Gesellschafter, auch diese persönlich mit zu verklagen. Insoweit kann auf das unten stehende Rubrum-Muster einer Klage gegen eine OHG verwiesen werden. Die Klage gegen die Gesellschaft hemmt auch die Verjährung gegenüber den Gesellschaftern.
2. Klage für eine GbR
Rz. 295
Muster 5.4: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage für eine GbR
Muster 5.4: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage für eine GbR
Die Rechtsanwälte _________________________ GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter, die Herren _________________________, _________________________ und _________________________
gegen
1. |
_________________________ |
2. |
_________________________ |
3. Klage gegen eine OHG
Rz. 296
Muster 5.5: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristische...