Rz. 310

Muster 5.19: Klage in Prozessstandschaft

 

Muster 5.19: Klage in Prozessstandschaft

An das

Landgericht _________________________

_________________________

Klage

der _________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagte –

wegen: _________________________

Streitwert: _________________________

Namens und im Auftrag der Klägerin erheben wir Klage mit dem Antrag,

 
  1. die Beklagte zu verurteilen, an die _________________________ Bank AG 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen;
  2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen;
  3. dem Kläger nachzulassen, eine gegebenenfalls zu stellende Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen zu dürfen;
  4. gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  5. gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  6. dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen;
  7. den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils zu bescheinigen.

Begründung:

Die Klägerin betreibt ein Installateurunternehmen.

Mit Vertrag vom _________________________ wurde sie von dem Beklagten beauftragt, auf dessen Neubau _________________________ umfangreiche Installationsarbeiten vorzunehmen. Die Klägerin nimmt ständig einen Bankkredit bei der _________________________ Bank in Anspruch. Zur Sicherung dieses Darlehens hat die Klägerin die ihr gegen den Beklagten zustehende Werklohnforderung an die _________________________ Bank abgetreten mit der Ermächtigung, die Werklohnforderung im eigenen Namen einzuziehen.

 
  Beweis: Vorlage der Abtretungserklärung mit Einziehungsermächtigung vom _________________________

Das rechtliche Interesse der Klägerin an der gerichtlichen Geltendmachung der sicherungsübertragenen Forderung im eigenen Namen ist von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1989, 1932; 1990, 1190).

Im Übrigen wird zur Begründung der geltend gemachten Forderung ausgeführt: _________________________

Einfache und beglaubigte Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge