Rz. 310
Muster 5.19: Klage in Prozessstandschaft
Muster 5.19: Klage in Prozessstandschaft
An das
Landgericht _________________________
_________________________
Klage
der _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
_________________________
– Beklagte –
wegen: _________________________
Streitwert: _________________________
Namens und im Auftrag der Klägerin erheben wir Klage mit dem Antrag,
1. | die Beklagte zu verurteilen, an die _________________________ Bank AG 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen; | |
2. | dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen; | |
3. | dem Kläger nachzulassen, eine gegebenenfalls zu stellende Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen zu dürfen; | |
4. | gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen; | |
5. | gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen; | |
6. | dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen; | |
7. | den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils zu bescheinigen. |
Begründung:
Die Klägerin betreibt ein Installateurunternehmen.
Mit Vertrag vom _________________________ wurde sie von dem Beklagten beauftragt, auf dessen Neubau _________________________ umfangreiche Installationsarbeiten vorzunehmen. Die Klägerin nimmt ständig einen Bankkredit bei der _________________________ Bank in Anspruch. Zur Sicherung dieses Darlehens hat die Klägerin die ihr gegen den Beklagten zustehende Werklohnforderung an die _________________________ Bank abgetreten mit der Ermächtigung, die Werklohnforderung im eigenen Namen einzuziehen.
Beweis: | Vorlage der Abtretungserklärung mit Einziehungsermächtigung vom _________________________ |
Das rechtliche Interesse der Klägerin an der gerichtlichen Geltendmachung der sicherungsübertragenen Forderung im eigenen Namen ist von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1989, 1932; 1990, 1190).
Im Übrigen wird zur Begründung der geltend gemachten Forderung ausgeführt: _________________________
Einfache und beglaubigte Abschrift anbei.
Rechtsanwalt
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