Rz. 322

Muster 5.31: Klage auf Abgabe einer Willenserklärung

 

Muster 5.31: Klage auf Abgabe einer Willenserklärung

An das

Landgericht _________________________

_________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter –

Namens und im Auftrag der Kläger erheben wir Klage mit dem Antrag,

 
  1. den Beklagten zu verurteilen, zu erklären, dass das Eigentum an dem Pkw Mercedes Benz MB 320, mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________, Fahrgestellnummer _________________________ auf den Kläger übergeht;[334]
  2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen;
  3. gegen den Beklagten im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen;
  4. gegen den Beklagten im Fall des § 307 ZPO Anerkenntnis- oder Teilanerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.

Begründung:

Der Kläger war ursprünglich Eigentümer des im Rubrum genannten Pkw.

Der Kläger hat zur Sicherung einer Darlehensforderung über _________________________ EUR den oben näher bezeichneten Pkw dem Beklagten sicherheitsübereignet und den Kraftfahrzeugbrief ausgehändigt. Die Parteien haben einen schriftlichen Sicherungsvertrag geschlossen, nach dessen § 5 der Beklagte verpflichtet ist, das Sicherungsgut nach Rückzahlung des Darlehens an den Kläger zurück zu übereignen.

 
  Beweis: Vorlage des Sicherungsvertrages vom _________________________ als Anlage K1

Zwischenzeitlich hat der Kläger das Darlehen vollständig getilgt.

 
  Beweis: Vorlage von Überweisungsformularen und entsprechenden Abbuchungsmitteilungen als Anlagenkonvolut K 2

Der Beklagte weigerte sich gleichwohl, das Fahrzeug rück zu übereignen und den Kraftfahrzeugbrief herauszugeben.

Somit ist Klage geboten.

Der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter stehen keine Bendenken entgegen.

_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss sind per Gerichtkostenstempler beigefügt.

Einfache und beglaubigte Abschriften anbei.

Rechtsanwalt

[334] Bei Klagen auf Abgabe einer Willenserklärung gilt die Willenserklärung mit der Rechtskraft des Urteils als abgegeben (§ 894 ZPO).

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