1. Anregung der Übertragung des Rechtsstreites auf die Kammer
Rz. 334
Muster 5.43: Äußerung zur Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter – Anregung der Übertragung des Rechtsstreits auf die Kammer
Es wird angeregt, den Rechtsstreit gem. § 348 Abs. 3 ZPO auf die Kammer zu übertragen.
▪ | Die Rechtssache weist Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art auf, wie sich aus der vorstehenden Klageerwiderung ergibt. oder: |
▪ | Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wie sich aus vorstehenden Erwägungen ergibt. |
2. Einverständnis mit Übertragung auf den Einzelrichter
Rz. 335
Muster 5.44: Äußerung zur Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter – Einverständnis mit der Übertragung auf den Einzelrichter
Gegen die Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter bestehen keine Bedenken, da die Sache keine Schwierigkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht aufweist.
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