Rz. 126

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7.1.2021 vor. Danach sollen auch vor dem Hintergrund der in 2020 und 2021 geltenden Corona-Sonderregeln auch der Vermögensschonbetrag und die geschonte Größe von selbstbewohntem Immobilienvermögen geändert werden. Es gelten die vorstehend zum Einkommen bereits erteilten Hinweise.

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