Rz. 12

Es besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung des Schadensumfangs nach einem Verkehrsunfall; außer es handelt sich um einen Verkehrsunfall im Ausland, zu dem ein im Ausland ansässiger Sachverständiger hinzugezogen wird, vgl. § 5 Abs. 1f) bb) ARB 94/2000.

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