Rz. 9

Für die Registrierung selbst gibt es keinen Formzwang, die Bundesnotarkammer hat aber für die verschiedenen Gruppen registrierter Nutzer Formularangebote entwickelt. Eine Vorsorgevollmacht, die durch institutionelle Nutzer – außer durch Notare – registriert wird, soll folgende Angaben enthalten:

Daten der registrierten Person oder Einrichtung:

Name/Bezeichnung, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort;

Daten der Vorsorgevollmacht:

Vollmachtsdatum, Vollmacht zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 S. 1 BGB ausdrücklich umfasst, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung, Maßnahmen nach § 1831 Abs. 1, 3 und 4 BGB ausdrücklich umfasst, sonstige persönliche Angelegenheiten;

Vollmacht enthält Anordnungen oder Wünsche:

für den Fall, dass das Gericht einen Betreuer bestellt (Betreuungsverfügung), hinsichtlich Art und Umfang medizinischer Versorgung (Patientenverfügung);

weitere Angaben, wie z.B. Aufbewahrungsort der Vollmacht;

Daten des Vollmachtgebers:

Anrede, akademischer Grad, Nachname, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum;

Daten des Bevollmächtigten bzw. des vorgeschlagenen Betreuers:

Daten wie beim Vollmachtgeber außer Geburtsort, mit Angabe einer Rufnummer;

Ort, Datum, Unterschrift des registrierten Nutzers.
 

Rz. 10

Anmeldeformulare können direkt per Post von der Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin, angefordert werden bzw. stehen auch unter www.vorsorgeregister.de zum Download zur Verfügung. An die vorgenannten Adressen erfolgt dann auch die Anmeldung der Registrierung der Vorsorgeverfügung.

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